Dein Angelschein für Berlin!

Dein Angelschein für Berlin!

Sind Köderfarben ausschlaggebend für den Fangerfolg? Du liest Dein Angelschein für Berlin! 18 Minuten

Bequem, schnell & sicher zum Angelschein für “Spree-Athen”

(Raubfisch-) Angeln ist hip wie noch nie! Vor allem in der Hauptstadt ist die Zahl der aktiven Angler/innen in den letzten Jahren explodiert. Wer heute an der Spree, der Havel oder den unzähligen Seen in Stadt- und Einzugsgebiet entlangstreift, wird auf eine bunte Community treffen, in der Menschen unterschiedlichen Alters, Geschlechts und verschiedener Kulturen zusammenkommen. Angeln in Berlin ist aber nicht bloß integrativ, es ist Naturerlebnis mitten im Großstadtdschungel, Entspannung und Abenteuer in einem, Afterwork-Event oder einfach eine originelle Möglichkeit, eine der aufregendsten Städte Europas ganz beiläufig noch einmal ganz anders zu entdecken!

Um allerdings in der Bundesrepublik bzw. in Berlin angeln zu dürfen, benötigt man zunächst einen Fischereischein – umgangssprachlich auch Angelschein genannt –, für den man zunächst die Fischereiprüfung ablegen muss. Weil das Fischereirecht in Deutschland auf Landesebene geregelt ist, gibt es zwischen den einzelnen Bundesländern teils unterschiedliche Bestimmungen.

In diesem Beitrag geht es darum, wie du dich als Berliner/in schnell und effizient auf die Fischereiprüfung vorbereiten kannst, welche Kosten dabei zu erwarten sind und welche Voraussetzungen noch erfüllt sein müssen, um endlich mit dem Angeln beginnen zu können.

Bevor wir uns aber spezifisch auf den Fischereischein in Berlin konzentrieren, wollen wir darauf hinweisen, dass es für Berliner/innen eine bequeme Option darstellen kann, alternativ die Fischereiprüfung in Brandenburg abzulegen!

Havel bei BerlinHavel in Berlin

Alternative: Die Fischereischeinprüfung in Brandenburg

Denn im Gegensatz zu den meisten anderen Bundesländern schreibt Berlin den Nachweis einer 30-stündigen Vorbereitung auf die Fischereiprüfung vor. Dafür kann man beim DAV LV Berlin e.V. oder beim VDSF LV Berlin-Brandenburg e.V. einen Vorbereitungslehrgang buchen, der in der Regel auf mehrere Wochenenden (Präsenz-) Unterricht verteilt wird, bevor im Anschluss die Fischereiprüfung abgelegt werden kann.

In der allzeit geschäftigen Hauptstadt ist es für viele Menschen aber mit dem alltäglichen Leben kaum vereinbar, solche Kurse zu verbindlichen Zeiten am Wochenende zu absolvieren. Für alle, die beim Lernen lieber zeitlich und örtlich flexibel bleiben wollen, gibt es allerdings eine bequeme Alternative!

Weil das Berliner Fischereigesetz die Prüfungen andere Bundesländer ebenfalls anerkennt, können Berliner/innen auch einfach im benachbarten Brandenburg ihre Fischereiprüfung absolvieren. Dort besteht keine Pflicht zu Vorbereitungskursen, theoretisch könnte man also auch ganz in Eigenregie vorbereiten und dann zur Prüfung gehen. Für diejenigen, die nicht so gerne Bücher wälzen und lieber multimedial von Profis lernen möchten, bietet es sich hingegen an, einen Online-Kurs bei der Anglerschmiede zu absolvieren, die dann übrigens auch die Prüfungsanmeldung unbürokratisch zum gewünschten Termin in die Wege leitet.

Unser Tipp >> Die Anglerschmiede <<

Für Berliner/innen empfehlen wir zur Vorbereitung auf die Fischereischeinprüfung die Anglerschmiede! Mit den abwechslungsreich aufbereiteten Online-Lerninhalten kann man die gesamte Vorbereitung für die Fischereiprüfung völlig flexibel gestalten, wann, wo und wie es einem gerade passt. Das persönliche Lerntempo kann dem eigenen Alltag jederzeit angepasst werden, bei Bedarf lassen sich ganze Lerneinheiten wiederholen, Videosequenzen können immer wieder angeschaut werden und neben allen prüfungsrelevanten Themen werden zahlreiche Hintergrundinformationen vermittelt. Das macht es viel einfacher, die individuellen Inhalte sinnhaft zu verknüpfen, anstatt sie nur auswendig zu lernen. Auf diese Weise wird die Prüfung nicht nur bestanden, man ist auch auf sein erstes Angel-Abenteuer wirklich vorbereitet!

Die Kursinhalte der Anglerschmiede werden kontinuierlich aktualisiert und speziell auf die verschiedenen Bundesländer zugeschnitten. Es geht also nicht nur um allgemeine Grundsätze, sondern explizit auch um die eigene Region und deren spezifische Fischarten, Gewässersysteme etc. Für ein besonders hohes Ausbildungs-Niveau arbeitet die Angelschmiede kontinuierlich mit namhaften Angel-Experten wie z.B. Marc Ptacovsky, Enrico di Ventura, Marc Voosen oder Stefan Seuß zusammen.

10 Gründe für die Anglerschmiede:

  • Online-Videos speziell abgestimmt auf die regionalen Eigenheiten
  • Mehr als 80 Lernvideos in Ultra-HD Qualität
  • Offizielle Fischbilder für Berlin & Brandenburg
  • Probeprüfungen mit insgesamt 360 Fragen
  • Virtuelle Gerätebautests zur Übung
  • Quizze und Lernmaterial zur Wissensfestigung
  • Offizielles Teilnahmezertifikat
  • Konzeption der Kurse in Zusammenarbeit mit den besten nationalen und internationalen Anglern
  • Einfache Online-Prüfungsanmeldung
  • Garantie: Bestehen oder 100%-Geld-zurück

 

Fischereischeinprüfung in Berlin

Gut! Nachdem wir auf diese Möglichkeit hingewiesen haben, geht es nun aber explizit um den Fischereischein in Berlin. Für alle Lesemuffel und Vielbeschäftigten haben wir die wichtigsten Fragen & Infos vorab in einer Tabelle zusammengefasst. Der anschließende Fließtext greift die Fragestellungen daraus noch einmal auf und behandelt sie im Detail!

Alle Inhalte im Überblick:

A.) Tabelle mit den wichtigsten Infos rund um den Angelschein in Berlin

I.) Angeln in Berlin

a.) Möglichkeiten in der Metropole
b.) Fischereischein und Fischereierlaubnisschein

II.)  Der Fischereischein in Berlin
          a.) Voraussetzungen für die Fischereiprüfung
          b.) Anmeldung für die Fischereiprüfung
          c.) Ablauf und Inhalt der Fischereiprüfung
               (1) Ablauf der Fischereiprüfung?
               (2) Was genau wird in der Theoretischen Prüfung verlangt?
          d.) Prüfungsvorbereitung
               (1) Wie bereitet man sich am besten vor?
               (2) Online-Angelschule: Angelschein vom Sofa aus?
               (3) Was lernt man bei (Online-) Angelschulen?
          e.) Wie erhält man seinen Fischereischein nach bestandener Prüfung?

III.) Erwerb von Fischereierlaubnisscheinen

IV.) Angeln ohne Fischereischein - Bußgelder

A.) Tabelle mit den wichtigsten Infos rund um den Angelschein in Berlin

Zuständiger Landesverband      DAV LV Berlin e.V.
VDSF LV Berlin-Brandenburg e.V. 
Gibt es in Berlin verschiedene Fischereischeine?

Für Berliner/innen gibt es 3 verschiedene Fischereischeine: Fischerein A für Angler, Fischereischein B für Berufsfischer und Fischereischein für Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um an der Fischereiprüfung teilnehmen zu können (Fischereischein A)?

Mindestalter: 14 Jahre
Wohnsitz: Erstwohnsitz in Berlin
Prüfungsgebühr von 25 €
Nachweis von 30-stündiger Vorbereitung
Gibt es in Berlin einen Jugendfischereischein? Ja, Jugendliche ab dem 12. und bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr können ohne Prüfung einen Jugendfischereischein beantragen. Geangelt werden darf damit aber nur in Begleitung eines Fischereischein-Inhabers.
Gibt es eine Sonderregelung für Menschen mit Behinderung? Sofern das Angeln einen therapeutischen Zweck verfolgt, kann analog dem Jugendfischereischein eine Erlaubnis beantragt werden, die das Angeln in Begleitung eines Fischereischein-Inhabers gestattet.
Ist die Vorbereitung auf die Fischereischeinprüfung mit Online-Kursen in Berlin zulässig?

Über den DAV LV Berlin ist das nicht möglich, hier muss man nach wie vor eine 30-stündige Vorbereitung in Präsenz absolvieren. Der VDSF LV Berlin-Brandenburg bietet inzwischen auch eine Online-Vorbereitung an, allerdings gibt es dort momentan (23.07.23) keine freien Plätze zur Anmeldung.

Alternativ kann man als Berliner/in auch in Brandenburg seine Prüfung ablegen. Dort besteht keine Pflicht zu Vorbereitungskursen, allerdings besteht die Möglichkeit, eine Online-Vorbereitung zu absolvieren und sich gleichzeitig unkompliziert für die Prüfung anzumelden. Mit dem Brandenburger Prüfungszeugnis kann man sich seinen Fischereischein auch in Berlin problemlos ausstellen lassen.

Wo meldet man sich für die Fischereiprüfung an? In Verbindung mit dem Vorbereitungslehrgang direkt beim DAV LV Berlin e.V. oder beim VDSF LV Berlin-Brandenburg e.V.
Wo und wann findet die Prüfung statt? Was benötigt man am Tag der Prüfung? Alle Infos dazu werden im Rahmen des Vorbereitungslehrgangs auf die Prüfung bekannt gegeben. Bei der Prüfung muss man sich auf jeden Fall ausweisen und sollte zur Sicherheit außerdem einen eigenen Kugelschreiber dabei haben (blaue oder schwarze Tinte).
Wie häufig findet die Fischereiprüfung statt?

Die Termine erfragt man am besten direkt beim DAV LV Berlin e.V. - Leider ist die Website unübersichtlich, gegebenenfalls ist ein Anruf oder eine Mail zielführender:

Tel: 030 / 427 17 28
Fax: 030 / 42 80 80 99
Mail: dav@landesanglerverband.berlin

Wie lange ist der Fischereischein in Berlin gültig? Der Fischereischein in Berlin wird für 1 oder 5 Jahre erteilt.
Besteht in Berlin die Möglichkeit, auch ohne Fischereischein zu angeln? Nein.
Wie ist die Fischereiprüfung in Berlin aufgebaut? Was sind die einzelnen Prüfungsinhalte?

Die Fischereiprüfung in Berlin besteht ausschließlich aus einem theoretischen Teil und wird im Multiple-Choice-Verfahren abgefragt. Man erhält in der Summe 60 Fragen, für deren Beantwortung man 90 Minuten Zeit hat. Diese 60 Fragen sind in Blöcke à 10 Fragen aus je einem der 6 verschiedenen Themengebiete aufgeteilt. Um zu bestehen, muss man in der Summe mindestens 45 und aus jedem Themengebiet mindestens 6 Fragen richtig beantwortet werden.

Die 6 Themengebiete sind:

  1. 1Allgemeine Fischkunde
  2. Besondere Fischkunde
  3. Gerätekunde
  4. Gewässerkunde
  5. Natur- und Tierschutz
  6. Gesetzeskunde
Welche Kosten sind für den Angelschein in Berlin zu erwarten?

Ein Vorbereitungskurs in Präsenz beim DAV LV Berlin kostet 99 € + 25 € Prüfungsgebühr. Die Erstausstellung des Fischereischeins kostet 27 € (für 5 Jahre) und zusätzlich muss man noch 21 € jährlich als Fischereiabgabe zahlen.

Zum Vergleich: Ein Vorbereitungskurs für Berlin/Brandenburg bei der Anglerschmiede kostet derzeit 119 €, damit verbunden sind aber regelmäßig attraktive Gutscheine oder Köderpakete, mit denen sich – weil man ja ohnehin angeln gehen möchte – ein Großteil der Kosten wieder "rausholen" lässt.

 

I.) Angeln in Berlin

Wannsee in Berlin

Der Wannsee in Berlin

a.) Möglichkeiten in der Metropole

Berlin gilt weithin als Binnengewässer-Paradies und bietet Fried- und Raubfischanglern zahlreiche Angelreviere, die erkundet werden wollen. Ob lieber etwas abseits des Trubels an Havel und Müggelsee oder inmitten der Urbanität am Spreeufer, die Möglichkeiten sind vielfältig und vor allem die Raubfischbestände locken auch Nicht-Berliner zu Angelausflügen in die Weltstadt.

Um Barsch, Zander & Co. erfolgreich und legal nachstellen zu können, braucht es neben der passenden Ausrüstung den bereits erwähnten Fischereischein UND den Fischereierlaubnisschein.

b.) Fischereischein und Fischereierlaubnisschein

Obwohl die Begriffe so ähnlich klingen, besteht rechtlich ein gewichtiger Unterschied zwischen beiden, den wir hier einmal ausführlich aufdröseln wollen:

  • Der Fischereischein (umgangssprachlich "Angelschein") ist in fast allen Bundesländern die Grundvoraussetzung, um angeln zu dürfen. Er bezeichnet einen durch landesrechtliche Vorschriften vorgegebenen Nachweis der persönlichen Sachkunde und ist üblicherweise an das Bestehen der Fischereiprüfung gekoppelt!
    Einfacher ausgedrückt: Die Gesetzgebung der meisten Bundesländer verlangt von allen, die angeln wollen, zunächst in einer Prüfung zu beweisen, dass sie theoretisch und praktisch dazu in der Lage sind, das Angeln in Anerkennung bestimmter Verhaltensgrundsätze auszuüben.
  • Der Fischereierlaubnisschein (teilweise auch Fischereilizenz, Fischereierlaubnis, Angelkarte oder Gewässerschein genannt) bezeichnet hingegen lediglich eine privatrechtliche Genehmigung, an einem konkreten Gewässer oder Gewässerabschnitt angeln zu dürfen.
    In anderen Worten: Inhaber oder Pächter können es einem Dritten erlauben (meist gegen ein Entgelt), an ihrem Gewässer zu angeln. Diese Erlaubnis bescheinigt aber eben keine Befähigung oder Sachkunde des Erlaubnisinhabers!

Für nahezu alle Gewässer in Deutschland benötigt man beide Dokumente! Der prüfungsgebunde Fischereischein lässt sich aber als die wesentliche Voraussetzung begreifen, zumal die meisten Ausstellungsberechtigten von Erlaubnisscheinen (Eigentümer, Pächter, Angelgeschäfte, Portale wie Fiskado etc.) vorab die Vorlage des Fischereischeines verlangen.

Wichtiger rechtlicher Hinweis!

Es macht rechtlich allerdings einen großen Unterschied, ob man ohne Fischereischein oder ohne Fischereierlaubnisschein angelt! Ohne Fischereischein zu angeln, ist eine Ordnungswidrigkeit, die in Berlin mit einem Bußgeld bis zu 50.000 € geahndet wird. Das Angeln an einem Gewässer ohne Fischereierlaubnisschein – also ohne die Genehmigung des Eigentümers/Pächters – erfüllt den Straftatbestand der Fischwilderei (§293 StGB) und wird potentiell nicht nur mit Geldstrafe, sondern mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren geahndet!

II.) Der Fischereischein in Berlin

In fast allen Bundesländern* wird laut Landesrecht zum Angeln ein Fischereischein ("Angelschein") benötigt. Egal wo man also in Deutschland angeln möchte, ohne Fischereischein wird es nahezu unmöglich! In Berlin wird in einer rein theoretischen Prüfung unter Beweis gestellt, dass man sich mit Fischen, Gewässern und Fischereigesetzen auskennt. Um für diese Prüfung zugelassen zu werden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein.

*In Niedersachsen ist das zwar theoretisch nicht der Fall, allerdings ist es in der Praxis so, dass die Fischereirechtsinhaber (Eigentümer, Pächter) Fischereierlaubnisscheine ausschließlich an Besitzer eines Fischereischeins ausgeben.

a.) Voraussetzungen für die Fischereiprüfung

  • Mindestalter: Das Mindestalter für die Fischereiprüfung beträgt 14 Jahre.
  • Wohnsitz: Der Erstwohnsitz muss in Berlin gemeldet sein.
  • Staatsangehörigkeit: Die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle, es zählt allein der Wohnsitz. Für Ausländer, die nicht länger als ein Jahr in Deutschland leben, besteht die Möglichkeit, auch ohne Prüfung einen Fischereischein zu erhalten. Dafür müssen sie allerdings nachweisen, dass sie die nötige Sachkunde bereits in ihrem Heimatland erworben haben.
  • Vorbereitungslehrgang: Um sich für die Fischereiprüfung anmelden zu können, muss man einen 30-stündigen Vorbereitungslehrgang absolvieren.

b.) Anmeldung für die Fischereiprüfung

Wo? Um die Fischreiprüfung in Berlin abzulegen, meldet man sich beim DAV LV Berlin e.V. oder beim VDSF LV Berlin-Brandenburg e.V. für den Vorbereitungskurs und die anschließende Prüfung an. Die Prüfungsgebühr beträgt 25 € und dient der Deckung der Prüfungsausgaben wie Raummiete, Prüfer/innen und Materialien. Die Stadt Berlin erkennt im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern die Prüfungen anderer Bundesländer an, selbst wenn der Erstwohnsitz zur Zeit der Prüfung in Berlin angemeldet ist.

Wann? Infos zu den Prüfungsterminen findet man direkt auf der Website des DAV LV Berlin e.V.!

c.) Ablauf und Inhalt der Fischereiprüfung

Wichtig: Vor der Prüfung besteht eine Ausweispflicht, es muss also am Prüfungstag der Personalausweis oder der Reisepass mitgenommen werden. Ebenfalls dabei haben sollte man einen blau oder schwarz schreibenden Kugelschreiber.

Ablauf der Fischereiprüfung

Die Fischereiprüfung in Berlin ist eine reine Theorieprüfung! Im Multiple-Choice-Verfahren müssen 60 Fragen aus 6 verschiedenen Themengebieten beantwortet werden, dazu hat man 120 Minuten Zeit.

Inhalt der Prüfung

Vergleichbar zum Führerschein gibt es einen festen Fragenkatalog mit insgesamt 600 Fragen aus 6 verschiedenen Themenkomplexen:

  • Allgemeine Fischkunde: v.a. Fragen zu Körperbau, Organfunktionen, Krankheiten etc. bei Fischen, Krebstieren und Neunaugen
  • Spezielle Fischkunde: v.a. Fragen zu Besonderheiten einzelner Fischfamilien und -arten: Fortpflanzung, bevorzugter Lebensraum, Physiognomie etc.
  • Gewässerkunde: v.a. Fragen zu Gewässerarten und deren Eigenschaften
  • Tierschutz, Naturschutz und Umweltschutz: v.a. Fragen zu bedrohten Arten, zur Vegetation am und im Wasser, zu Pflichten des Anglers und seiner Rolle als Naturschützer
  • Gerätekunde: v.a. Fragen zu dem Gerät und Zubehör, welches beim Angeln verwendet wird
  • Gesetzeskunde: v.a. Fragen zum thüringischen Landesfischereigesetz, zu geschützten Tierarten an Gewässern, zu Rechten und Verhaltenspflichten von Anglern

Aus den insgesamt 600 Fragen werden für die Prüfung jeweils 10 Fragen aus den 6 unterschiedlichen Themenbereichen ausgewählt. Um zu bestehen, müssen je Themengebiet mindestens 6 Fragen und in der Summe mindestens 45 Fragen richtig beantwortet werden.

Prüfungsvorbereitung

Wie lange muss ich lernen?

Zwar sollte man schon etwas Vorbereitungszeit einplanen, man muss sich aber auch nicht verrückt machen, denn immerhin ist der Prüfungsrahmen deutlich abgesteckt! Eine genaue Vorbereitungszeit anzugeben, ist natürlich schwierig - neben Alltag, Beruf, Familie sind 4-6 Wochen aber realistisch. Kein Angst also! =)

Wie bereitet man sich am besten vor?

In Berlin ist die Teilnahme an einem 30-stündigen Vorbereitungslehrgang zur Fischereiprüfung Pflicht, die unmittelbar von den beiden zuständigen Landesverbände angeboten werden. Beim DAV LV Berlin e.V. werden derzeit nur Präsenzkurse angeboten, beim VDSF LV Berlin-Brandenburg e.V. gibt es darüber hinaus auch ein Online-Angebot, wobei momentan keine Anmeldungen möglich sind (23.07.23).

Online-Angelschule: Angelschein vom Sofa aus?

Alternativ können sich alle Berliner/innen auch im Nachbar-Bundesland Brandenburg für die Fischereischeinprüfung anmelden und im Vorfeld optional einen Online-Kurs absolvieren. Inzwischen gibt es mehrere empfehlenswerte Angelschulen, deren digitale Kurse jederzeit abrufbar sind und eine familienfreundliche und effiziente Alternative zur Prüfungsvorbereitung darstellen.

Was lernt man bei der (Online-) Angelvorbereitung?

Präsenzkurse behandeln alle prüfungsrelevanten Themen, im besten Fall unter Verwendung der in der Prüfung genutzten Bilder. Bei Präsenzkursen werden häufig Lehrbücher linear durchgearbeitet. Die einzelnen Inhalte bereitet der Kursleiter dabei noch einmal auf und vermittelt sie anhand von Schaubildern, kurzen Videosequenzen etc. In der Regel absolviert man vor der tatsächlichen Prüfung eine oder mehrere Probeprüfungen.

Pro Contra
- Gesellschaft beim Lernen - Linearer Ablauf
- Direkte Rückfragen möglich - Feste Zeiten
  - Anfahrtszeit/-kosten
  - Ständige Aufmerksamkeit erforderlich
  - Manchmal etwas veraltete Inhalte

 

 

Online-Kurse verschiedener Anbieter zur Vorbereitung auf die Fischereiprüfung haben häufig eine ähnliche Struktur. Die Lerneinheiten sind in sich abgeschlossen, was bedeutet, dass man theoretisch selbst entscheiden kann, in welcher Reihenfolge man die einzelnen Unterrichtseinheiten durcharbeitet. Dabei werden die Unterrichtsinhalte regelmäßig aktualisiert, was bei digitalen Inhalten schneller und effektiver geht als bei gedruckten Materialien. Dies gilt auch für Lernvideos. Zudem wird bei vielen Online-Angelschulen der individuelle Lernfortschritt statistisch erfasst, sodass man genau verfolgen kann, auf welchen Gebieten man bereits gute Kenntnisse hat und wo möglicherweise noch Verbesserungsbedarf besteht. Probeprüfungen können ebenfalls flexibler absolviert werden und oft kann man sich direkt über die Portale der Anbieter für die Fischereiprüfung anmelden.

Pro Contra
- Die eigene Vorbereitung kann sehr flexibel gestaltet werden - Keine direkten Rückfragen möglich
- Aktualisierung und Abstimmung der Lerninhalte auf z.B. regionale Eigenheiten - Keine Gesellschaft beim Lernen
- Pausieren und Wiederholen der Lerninhalte jederzeit möglich  
- Keine Anfahrtszeit/ -kosten  
 - Automatisch erstellte Statistiken zum Lernfortschritt  

 

Man könnte einwenden, dass die praktische Prüfungsvorbereitung in Präsenzkursen einfacher ist. Für die Prüfung in Berlin und Brandenburg spielt das natürlich keine Rolle, weil es hier im Rahmen der Fischereischeinprüfung (im Gegensatz zu anderen Bundesländern) keinen praktischen Prüfungsteil gibt. Auch unabhängig davon bieten die meisten Online-Angelschulen aber inzwischen digitale Gerätebautests und äußerst detaillierte Lernvideos an, die keine Fragen offenlassen. Es bedarf lediglich einer gewissen Disziplin, die gelernte Montage oder Knoten dann auch wirklich im eigenen Wohnzimmer (oder wo auch immer man gerade lernt) zu üben.

Wie erhält man seinen Fischereischein nach bestandener Prüfung?

Bei gewissenhafter Vorbereitung dürfte die Prüfung kein Problem sein. Nach Bestehen erhält man das Prüfungszeugnis, mit welchem man beim Fischereiamt Berlin seinen Fischereischein ausstellen lassen kann. Dafür werden neben dem Prüfungszeugnis zusätzlich ein offizielles Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) und ein Passfoto benötigt. Zusätzlich fällt abhängig von der gewählten Gültigkeitsdauer des Fischereischeines eine entsprechende Gebühr an. Die Gebühren für den Fischereischein für ein Jahr betragen in Berlin 18 € bzw. 27 € für 5 Jahre. Außerdem zahlt man jährlich 21 € Fischereiabgabe.

Spree in Berlin bei Nacht
Spree in Berlin bei Nacht

Erwerb von Fischereierlaubnisscheinen

Um endlich den ersten Wurf machen zu können, wird nun noch der Fischereierlaubnisschein für das Gewässer benötigt, wo man angeln möchte.

Hier kommst du zu den Publikationen des Landes Berlin für richtiges Fischen.

Angeln ohne Fischereischein: Bußgelder

Wie bereits an andere Stelle erwähnt, wird das Angeln ohne privatrechtliche Genehmigung – also ohne Fischereierlaubnisschein – als Straftat bewertet (§ 293 StGB Wilderei) und potentiell nicht nur mit Geldbuße, sondern mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren bestraft.

Daneben gibt es noch andere Fehlverhalten, die zwar nicht strafrechtlich belangt werden, aber dennoch eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden können. Mitgeführte Angelgeräte können aufgrund des Fehlverhaltens eingezogen werden.

Auszug aus dem Berliner Landesfischereigesetz:

§ 43 LFischG – Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1. entgegen § 3 Abs. 3 der Pflicht zur Hege nicht oder nicht ordnungsgemäß nachkommt,
2. entgegen § 13 Abs. 1 als Verpächter oder Unterverpächter den Abschluss, die Änderung, die Kündigung oder das Erlöschen eines Pachtvertrags oder Unterpachtvertrags nicht oder nicht rechtzeitig anzeigt,
3. entgegen § 14 Abs. 1 die Angelkarte nicht bei sich führt oder auf Verlangen zur Einsichtnahme nicht aushändigt,
4. entgegen § 14 Abs. 3 Angelkarten nicht von der unteren Fischereibehörde amtlich registrieren lässt,
5. entgegen § 14 Abs. 6 Satz 1 beim Abschluss von Fischereierlaubnisverträgen die festgesetzte Höchstzahl nicht beachtet oder gegen die festgesetzten Beschränkungen der Fangerlaubnis verstößt,
6. entgegen § 16 Abs. 3 Maßnahmen trifft, die die Rückkehr der Fische in ein Gewässer oder das Fischen auf den überfluteten Grundstücken erschweren oder verhindern,
7. entgegen § 16 Abs. 4 Satz 1 auf überfluteten Grundstücken fischt,
8. entgegen § 17 Abs. 1 Satz 2 Gebäude, Grundstücksteile oder gewerbliche Anlagen betritt oder benutzt,
9. (weggefallen)
10. (weggefallen)
11. entgegen § 24 Abs. 1 beim Fischfang verbotene Mittel anwendet,
12. entgegen § 24 Abs. 3 Satz 1 beim Fischfang nicht zugelassene Mittel anwendet,
13. entgegen § 25 Abs. 1 Satz 2 keine schadensverhütenden Maßnahmen trifft,
14. entgegen § 26 Abs. 1 eine Anzeige nicht, unvollständig oder nicht rechtzeitig erstattet,
15. entgegen § 27 Abs. 1 in Gewässern Vorrichtungen betreibt,
16. entgegen § 27 Abs. 2 Satz 1 oder 2 ein Gewässer für den Fischwechsel sperrt oder den Fischwechsel erheblich beeinträchtigt,
17. entgegen § 27 Abs. 4 Satz 1 ständige Fischereivorrichtungen während der Dauer der Schonzeit nicht beseitigt oder nicht abstellt,
18. entgegen § 28 Abs. 1 Satz 1 keine Fischwege anlegt oder unterhält,
19. einer vollziehbaren Anordnung nach § 28 Abs. 2 zuwiderhandelt,
20.entgegen § 28 Abs. 7 Satz 1 oder 2 den Fischfang ausübt,
21. entgegen § 29 Fischereigeräte fangfertig mit sich führt,
22.einer Rechtsverordnung nach § 30 oder § 31 Abs. 1 Satz 1 zuwiderhandelt, soweit sie für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist,
23.eine Auflage nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt, die Bestandteil einer Genehmigung, Erlaubnis, Bewilligung oder Befreiung ist, welche auf einer auf Grund des § 30 oder des § 31 Abs. 1 Satz 1 erlassenen Rechtsverordnung beruht, und
24.entgegen § 41 Abs. 1 dem Fischereiaufseher auf Verlangen die Fische, Köder oder Fanggeräte, auch in Fahrzeugen oder Fischbehältern, nicht vorzeigt oder entgegen § 41 Abs. 2 einer Anordnung des Fischereiaufsehers nicht nachkommt.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden