Dein Fischereischein für Niedersachsen!

Dein Fischereischein für Niedersachsen!

Dein Fischereischein für Berlin! Du liest Dein Fischereischein für Niedersachsen! 20 Minuten Weiter Dein Fischereischein für Thüringen!

Plattes Land, Braunschweig und Hannover, dit war's? Niedersachsen hat deutlich mehr zu bieten und ist mit Gewässern wie der Ems, Elbe und Weser, dem Dümmer See und natürlich der nordwestlichen Begrenzung durch die Nordsee auch für Angler/innen ein ziemlich interessantes Bundesland!

In diesem Beitrag erfährst du, wie du einen Fischereischein in Niedersachsen machen kannst, d.h. du erhältst alle relevanten Infos zu Voraussetzungen, benötigten Dokumenten und anfallenden Kosten. Zusätzlich erfährst du, wie du dich am besten auf die Fischereischeinprüfung vorbereitest.

Wer schnell und übersichtlich die wichtigsten Infos zum Fischereischein in Niedersachsen erhalten möchte, findet diese als Zusammenfassung in der folgenden Tabelle. Der anschließende Fließtext behandelt das Ganze noch einmal im Detail.

Das Wichtigste in Kürze:

Zuständiger Landesverband

Anglerverband Niedersachsen

Gibt es einen Unterschied zwischen Fischereischein und Fischereierlaubnisschein?

Der Fischereischein ist der Nachweis der persönlichen Sachkunde gemäß den landesrechtlichen Vorschriften und wird im Normalfall durch das Bestehen der Fischerprüfung erworben. Ein Fischereierlaubnisschein hingegen ist die Genehmigung, an einem bestimmten Gewässer oder Gewässerabschnitt angeln zu dürfen. Der Fischereischein ist in der Regel die Voraussetzung, um einen Fischereierlaubnisschein zu erhalten. Man muss also, um in Deutschland angeln gehen zu dürfen, in fast allen Gewässern sowohl den Fischereischein als auch den Fischereierlaubnisschein haben.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um an der Fischerprüfung in Niedersachsen teilnehmen zu können?

Mindestalter: ab 12 Jahren Teilnahme, ab 14 Jahren Ausstellung

Prüfungsgebühr von 70 €

Zertifikat über Teilnahme am Lehrgang

Reisepass oder Personalausweis

Kugelschreiber mit blauer oder schwarzer Tinte

Gibt es eine Sonderregelung für Menschen mit Behinderung?

Es gibt in Niedersachsen keine Sonderregelungen.

Gibt es in Niedersachsen einen Jugendfischereischein?

Nein, aber Jugendliche unter 14 Jahren dürfen in Begleitung eines Fischereischeininhabers mitangeln.

Wo meldet man sich für die Fischerprüfung  an?

Die Anmeldung zur Fischerprüfung erfolgt über den Anglerverband Niedersachsen.

Ist es möglich, sich für die Fischerprüfung  an einem anderen Ort als an seinem Wohnort anzumelden?

In Niedersachsen steht es Personen mit Hauptwohnsitz in Niedersachsen völlig frei, in welchem Bundesland sie die Fischerprüfung ablegen.

Wo und wann findet die Prüfung statt? Was benötigt man am Tag der Prüfung?

Wo und wann Prüfungen stattfinden, findet man auf der Homepage vom Anglerverband Niedersachsen unter https://www.av-nds.de/angler-werden/fischerpruefung-termine/. Dort sind alle Termine inklusive Ort für das jeweilige Jahr aufgelistet.

Zur Prüfung mitgebracht werden muss der Personalausweis oder Reisepass, ein Kugelschreiber mit blauer oder schwarzer Tinte und die Einladung zur Fischerprüfung.

Wie häufig findet die Fischerprüfung  statt?

Das hängt vom Prüfungsort ab. In Beverstedt OT Wollingst findet die Prüfung zum Beispiel nur alle 2 Monate statt, in Hannover dagegen 3 mal pro Monat. Voraussetzung ist immer, dass es mindestens 20 Teilnehmer für die Prüfung gibt, damit der Termin stattfindet.

Sind Vorbereitungskurse für die Fischerprüfung  in Niedersachsen verpflichtend?

Nein, für die Teilnahme an einer Prüfung muss man in Niedersachsen nicht vorab einen Kurs besuchen. Er erhöht aber gerade bei Neulingen im Angelsport die Chancen beträchtlich, die Prüfung zu bestehen.

Wie lange ist der Fischereischein in Niedersachsen gültig?

Der Fischereischein in Niedersachsen ist auf Lebenszeit gültig. Er muss also nicht verlängert werden und es werden auch keine weiteren Abgaben fällig. 

Besteht in Niedersachsen die Möglichkeit, auch ohne Fischereischein zu angeln?

Ja! An bestimmten Küstengewässern ist das Angeln ohne Fischereischein ab 14 Jahren erlaubt. Ebenfalls an einigen gewerblichen Forellenseen, wenn Personal vorhanden ist, welches das tierschutzgerechte Abhaken, Betäuben und Töten der Fische übernimmt.

Wie ist die Fischereiprüfung  in Niedersachsen aufgebaut? Was sind die einzelnen Prüfungsinhalte?

Die Fischerprüfung in Niedersachsen besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Der theoretische Teil wird im Multiple Choice Verfahren abgefragt. Man erhält aus einem Pool von 360 Fragen insgesamt 60 Fragen, für deren Beantwortung man 60 Minuten Zeit hat. Diese 60 Fragen sind in Blöcke à 10 Fragen aus je einem der 6 verschiedenen Themengebiete aufgeteilt. Um zu bestehen, muss man in der Summe mindestens 45 und aus jedem Themengebiet mindestens 6 Fragen richtig beantwortet werden.

 

Die 6 Themengebiete sind:

  1. Allgemeine Fischkunde
  2. Spezielle Fischkunde
  3. Gewässerkunde
  4. Gerätekunde (Theorie)
  5. Natur-, Tier- und Umweltschutz
  6. Gesetzeskunde

Im praktischen bzw. mündlichen Teil müssen 3 Fischbilder korrekt erkannt werden. Zusätzlich muss an einem großen Gummifisch nachgewiesen werden, dass man einen Fisch waidgerecht zu töten vermag. Abschließend kann der Prüfer noch 1 bis 3 Fragen zu den 6 Themengebieten aus der theoretischen bzw. schriftlichen Prüfung. Die Prüfungskommission entscheidet dann über das Bestehen der Prüfung.

Welche Kosten sind für den Angelschein in Niedersachsen zu erwarten?

Bei den Kursen für die Fischerprüfung gibt es in Niedersachsen starke Unterschiede, besonders zwischen Präsenz- und Onlinekursen. Ein Vorbereitungskurs bei der Anglerschmiede kostet derzeit 129 €, es gibt aber regelmäßig attraktive Gutscheine oder Köderpakete, mit denen man direkt sein Start-Tackle holen kann und somit einen Großteil der Kosten wieder einspart.

 

Für die Prüfung wird eine Gebühr von 70 € fällig, die an den Anglerverband Niedersachsen gezahlt wird.

 

Mit dem Zeugnis der bestandenen Prüfung geht man zur Gemeinde oder Stadt, in der man lebt, und kann sich gegen eine Gebühr von 45 € den lebenslangen Fischereischein ausstellen lassen.

 

Inhaltsverzeichnis:
 I.) Angeln in Niedersachsen

a.) Angeln im wasserreichen Norden

b.) Fischereischein und Fischereierlaubnisschein

 II.) Der Fischereischein in Niedersachsen

a.) Voraussetzungen für die Fischerprüfung

b.) Anmeldung für die Fischereiprüfung

c.) Ablauf und Inhalt der Fischereiprüfung

(1) Ablauf der Fischereiprüfung?

(2) Was genau wird in der Theoretischen Prüfung verlangt?

(3) Was genau wird in der Praktischen Prüfung verlangt?

d.) Prüfungsvorbereitung

(1) Wie bereitet man sich am besten vor?

(2) Online-Angelschule: Angelschein vom Sofa aus?

(3) Was kosten Vorbereitungslehrgänge für die Fischereiprüfung?

(4) Was lernt man bei (Online-) Angelschulen?

e.) Wie erhält man seinen Fischereischein nach bestandener Prüfung?

III.) Erwerb von Fischereierlaubnisscheinen
IV.) Angeln ohne Fischereischein - Bußgelder

 

Lüneburger HeideLüneburger Heide

I.) Angeln in Niedersachsen

a.) Angeln im wasserreichen Norden  

Niedersachsen bietet besonders viele abwechslungsreiche Möglichkeiten zum Angeln. Mit der Nordseeküste, den großen Flüssen Elbe, Weser und Ems, diversen kleinen Flüssen, Gräben und Kanälen sowie stehenden Gewässern vom kleinen Dorfteich bis zum großen Steinhuder Meer hat Niedersachsen sehr viel zu bieten. Somit finden nahezu alle Angler eine Möglichkeit, ihrem Zielfisch nachzustellen. Möglichkeiten gibt es zur Genüge.

Dabei bietet Niedersachsen den großen Bonus, dass man zum Beispiel an der Küste ohne Fischereischein angeln darf. Wer jedoch im Inland in Süßwasser-Gewässern fischen möchte, sollte sich vorab informieren. Viele Gewässer haben Pächter, von denen man erst einen Erlaubnisschein erwerben muss. Und für diesen braucht man in den meisten Fällen einen Fischereischein.

Also wie in den meisten Bundesländern braucht man im Inland an Süßwasser-Gewässern folgende Dokumente:

  • den Fischereischein, für den man eine staatliche Prüfung ablegen muss
  • einen Erlaubnisschein für das Gewässer, an dem man angeln möchte (meist käuflich erwerbbar)
b.) Fischereischein und Fischereierlaubnisschein

Um in Niedersachsen an Süßwasser-Gewässern den generell erforderlichen Fischereierlaubnisschein zum Angeln an einem bestimmten Gewässer oder einer Region kaufen zu können, benötigt man in der Regel den Fischereischein, umgangssprachlich auch oft als Angelschein bezeichnet. Diesen Führerschein zum Angeln erhält man erst nach Bestehen einer Fischerprüfung. Auch wenn es für manche befremdlich wirken mag, dass man erst eine Prüfung für den Fischereischein ablegen muss, bevor man überhaupt Erlaubnisscheine bekommen kann, macht dies durchaus Sinn.

Gründe für den Sinn eines prüfungsgebundenen Fischereischein:

  • Mindestmaße, Schonzeiten oder die ganzjährige Schonung von seltenen Fischarten machen erst dann Sinn, wenn die Angler diese auch erkennen und unterscheiden können.
  • Allgemeine Gewässerkunde hilft dem Angler ökologische Probleme wie drohende Fischsterben, Fischkrankheiten und sonstige Gefährdungen der Natur schneller zu erkennen und folglich melden zu können.
  • Ein gewisses Maß an Basiswissen vereinfacht den Start ins Anglerleben und verhilft schneller zu ersten Fangerfolgen.
  • Der waidgerechte Umgang mit den gefangenen Fischen wird erlernt.

Fischereischein vs Fischereierlaubnisschein

Was ist denn nun was? Auch wenn die Begriffe sich sehr ähneln, ist die Unterscheidung zwischen Fischereischein und Fischereierlaubnisschein sehr wichtig.

  • Der Fischereischein (auch als "Angelschein" bekannt) ist der Nachweis der persönlichen Sachkunde und wird normalerweise durch das Bestehen einer Fischereiprüfung erlangt. In dieser Prüfung beweist man, dass man theoretisch und praktisch in der Lage ist, das Angeln unter Einhaltung bestimmter gesetzlicher Bestimmungen und Verhaltensregeln auszuüben.
  • Der Fischereierlaubnisschein (auch bekannt als Fischereilizenz, Fischereierlaubnis, Angelkarte oder Gewässerschein) ist die private Genehmigung für eine Person an einem spezifischen Gewässer oder Gewässerabschnitt zu angeln.

Um den Fischereierlaubnisschein zu erhalten, muss in der Regel der Fischereischein und somit die Sachkunde zum Angeln nachgewiesen werden. Egal ob man sich direkt an den Pächter wendet, sich den Erlaubnisschein im Angelgeschäft holt oder eine Online-Plattform wie Hejfish verwendet, der Fischereischein muss hinterlegt werden.

Niedersachsen ist insofern ein Sonderfall, da an der Küste weder ein Fischereischein noch ein Fishereierlaubnisschein benötigt wird. Ebenso gilt für Forellenteiche, also kommerzielle Angelgewässer, eine Befreiung von der Fischereischein-Pflicht, wenn durchgehend ein Mitarbeiter anwesend ist, der für eine waidgerechte Behandlung der gefangenen Fische sorgt. Für Binnengewässer, also Süßwassergewässer, wird in der Regel ein Fischereischein zum Erwerb eines Erlaubnisscheines benötigt.

Wichtig! Es gibt rechtlich einen erheblichen Unterschied zwischen dem Angeln ohne Fischereischein und dem Angeln ohne Fischereierlaubnisschein. Das Angeln ohne Fischereischein wird als Ordnungswidrigkeit betrachtet und kann in einigen Bundesländern, wie beispielsweise Niedersachsen, mit Bußgeldern von bis zu 5000 € geahndet werden. Das Angeln an einem Gewässer ohne Fischereierlaubnisschein, also ohne die Genehmigung des Eigentümers oder Pächters, erfüllt den Straftatbestand der Fischwilderei (§293 StGB) und kann mit Geldstrafen oder sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren geahndet werden.

 

Hotspot!

II.) Der Fischereischein in Niedersachsen

(Prüfungsvoraussetzungen, Prüfungsanmeldung, Fischereiprüfung, Prüfungsvorbereitung, Beantragung des Fischereischeins, Erwerb von Fischereierlaubnisscheinen)

In fast allen Bundesländern* wird laut Landesrecht zum Angeln ein Fischereischein (‚Angelschein‘) benötigt. Egal wo man also in Deutschland angeln möchte, ohne Fischereischein wird es nahezu unmöglich!

*In Niedersachsen ist das zwar theoretisch nicht der Fall, allerdings ist es in der Praxis so, dass die Fischereirechtsinhaber (Eigentümer, Pächter) Fischereierlaubnisscheine ausschließlich an Besitzer eines Fischereischeins ausgeben.

In Niedersachsen muss in einer Prüfung unter Beweis gestellt werden, dass man sich mit Fischen, Gewässern, Gerätekunde und Fischereigesetzen auskennt. Für die Zulassung für diese Prüfung gibt es ein paar Voraussetzungen. 

a.) Voraussetzungen für die Fischereiprüfung
  • Mindestalter
    Das Mindestalter für die Fischereiprüfung beträgt 12 Jahre, aber der Fischereischein wird erst ab 14 Jahre ausgestellt.
  • Wohnsitz
    Der Wohnsitz muss in Deutschland sein.
  • Teilnahme an einem Lehrgang
    Es gibt keine Teilnahmepflicht an einem Lehrgang zur Fischerprüfung, aber es ist empfehlenswert, diesen zu machen.
 b.) Anmeldung für die Fischereiprüfung

Man kann sich via E-Mail an ang.schmoll@av-nds.de vom Anglerverband Niedersachsen anmelden. Dafür muss ein Anmeldeformular ausgefüllt werden.

 Die jeweiligen Prüfungstermine und -orte entnimmt man der Homepage des Anglerverband Niedersachsen: https://www.av-nds.de/angler-werden/fischerpruefung-termine/ Die Anmeldung muss dann mindestens 21 Tage vor dem Prüfungstermin erfolgen.

Nach erfolgter Anmeldung muss noch die Prüfungsgebühr in Höhe von 70 € überwiesen werden. Erst wenn diese Prüfungsgebühr auf dem Konto vom Anglerverband eingegangen ist, wird verbindlich ein Platz bei der Prüfung zugesichert und man erhält ein Vorbereitungsheft mit den Prüfungsfragen zugesandt. Bitte jedoch auch beachten, dass es eine Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen an der Prüfung gibt, damit diese stattfindet.

Je nach Ort gibt es mehrere Prüfungstermine im Monat bis hin zu alle 2 Monate. Diese Termine kann man dem Link oben entnehmen und entsprechend vorausplanen. Auch wenn es keine Kurspflicht gibt, empfiehlt es sich gerade Angelsport-Neulingen, einen solchen zu besuchen, um den Stoff zu verinnerlichen und die Prüfung mit hoher Sicherheit zu bestehen.

c.) Ablauf und Inhalt der Fischereiprüfung
(1) Ablauf der Fischereiprüfung

Ort und Zeitpunkt der Prüfung sucht man sich bei der Anmeldung zur Prüfung heraus. Wichtig ist, dass die Anmeldungsgebühr rechtzeitig überwiesen wird, damit man teilnehmen kann.

Wichtig!  Vor der Prüfung muss man sich ausweisen, weswegen es Pflicht ist, den Personalausweis oder Reisepass mitzunehmen. Ebenfalls dabei haben sollte man einen blau oder schwarz schreibenden Kugelschreiber.

Die Fischerprüfung  in Niedersachsen besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil:

  • Die Theoretische Prüfung mit 60 Fragen aus 6 verschiedenen Themengebieten
  • Die Praktische Prüfung mit kleiner Demonstration, Fischerkennung und 1 - 3 mündlichen Fragen

Die Theoretische Prüfung findet im Multiple-Choice-Verfahren statt. Man erhält aus einem Pool von 360 Fragen je 10 Fragen aus 6 Themengebieten. Zur Beantwortung dieser hat man 60 Minuten Zeit, was in der Regel mehr als genug ist

Bei der Praktischen Prüfung muss man nachweisen, einen Fisch waidgerecht betäuben und töten zu können, sowie Fische zu erkennen. Zusätzlich können Fragen gestellt werden.

Nach Bestehen der Prüfung wird das Prüfungszeugnis ausgehändigt, mit welchem man anschließend zur Gemeinde, Samtgemeinde oder kreisfreien Stadt geht und den Fischereischein beantragt.

(2) Was genau wird in der Theoretischen Prüfung verlangt?

Theoretische Prüfung: Beim Fischereischein gibt es einen festen Fragenkatalog mit 360 Fragen aus 6 verschiedenen Themenkomplexen:

-     Allgemeine Fischkunde: v.a. Fragen zu Körperbau, Organfunktionen, Krankheiten etc. bei Fischen, Krebstieren und Neunaugen

-     Spezielle Fischkunde: v.a. Fragen zu Besonderheiten einzelner Fischfamilien und -arten: Fortpflanzung, bevorzugter Lebensraum, Physiognomie etc.

-     Gewässerkunde: v.a. Fragen zu Gewässerarten und deren Eigenschaften

-     Tierschutz, Naturschutz und Umweltschutz: v.a. Fragen zu bedrohten Arten, zur Vegetation am und im Wasser, zu Pflichten des Anglers und seiner Rolle als Naturschützer

-     Gerätekunde: v.a. Fragen zu dem Gerät und Zubehör, welches beim Angeln verwendet wird

-     Gesetzeskunde: v.a. Fragen zum thüringischen Landesfischereigesetz, zu geschützten Tierarten an Gewässern, zu Rechten und Verhaltenspflichten von Anglern

Aus den insgesamt 360 Fragen werden für die Prüfung jeweils 10 Fragen aus den 6 unterschiedlichen Themenbereichen ausgewählt. Für die Beantwortung hat man dann 60 Minuten Zeit. Zum Bestehen müssen mindestens 6 Fragen pro Themengebiet und insgesamt mindestens 45 Fragen richtig beantwortet werden. Die Fragestellung erfolgt im Multiple-Choice-Verfahren, es sind also je Frage mehrere Antwortmöglichkeiten vorgegeben, von denen die korrekte angekreuzt werden muss.

(3) Was genau wird in der Praktischen Prüfung verlangt?

Verglichen mit der Theoretischen ist die Praktische Prüfung deutlich kürzer aufgebaut. Rutenkombos zusammen bauen u. ä. wird nicht mehr abgefragt, solche Fragen sind mit der Gerätekunde abgegolten. Aber man muss nachweisen, dass man einen Fisch waidgerecht betäuben und töten kann. Dies wird in der Regel an einem großen Gummifisch demonstriert. Anschließend muss man 3 von 54 möglichen Fischbildern korrekt benennen. Abschließend kann der Prüfer noch 1 bis 3 Fragen stellen, die an die 360 Prüfungsfragen angelehnt sind.

Prüfungsvorbereitung: Wie lange muss ich lernen?

Eine Frage, die sich nicht pauschal beantworten lässt, da es auch sehr auf das Vorwissen, das Lernvermögen und natürlich auch verfügbare Zeit zum Lernen ankommt. Aber generell macht man nichts falsch, wenn man ca. 4-6 Wochen einplant. Aber keine Angst! Der Prüfungsrahmen ist deutlich abgesteckt und in den nächsten Abschnitten wird darauf eingegangen, wie man sich am besten auf die Prüfung vorbereitet.

d.) Prüfungsvorbereitung
(1) Wie bereitet man sich am besten vor?

Die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs zur Fischerprüfung ist in Niedersachsen nicht vorgeschrieben. Man kann sich auch ohne Kurs für die Prüfung einschreiben, aber ob das Sinn macht, ist eine andere Frage. Gerade ohne Vorwissen ist es empfehlenswert, sich für einen Kurs einzuschreiben oder einen zeitlich flexiblen Onlinekurs wie bei der Anglerschmiede.de zu kaufen. Neben der zeitlichen Flexibilität bietet der Onlinekurs auch weitere Vorteile wie die Fokussierung auf Themengebieten, die einem nicht liegen und der Support bis zum ersten Fangerfolg. Mit einem Onlinekurs erhöht man also nicht nur die Wahrscheinlichkeit zu bestehen, sondern auch die Fangchancen, wenn man endlich am Wasser steht.

(2) Online-Angelschule: Angelschein vom Sofa aus?

Wer nicht mehrere Wochenenden hintereinander Zeit für Präsenzkurse hat, wird die zeitliche Flexibilität der Onlinekurse lieben. Egal ob aus beruflichen, familiären oder sonstigen Gründen, Freizeit ist meist knapp und bei Onlinekursen nutzt man die freien Zeitfenster, wie sie sich ergeben. Daher stellt dies eine moderne, bequeme, familienfreundliche und effiziente Alternative dar, um sich auf die Prüfung vorzubereiten.

---> Unser Tipp: Die Anglerschmiede <---

Bequem und flexibel lernen von ganz egal wo! Die Online-Angelakademie bereitet dich optimal auf die Fischereischeinprüfung vor - und zwar bundeslandspezifisch! Um ein extrem hohes Ausbildungsniveau zu garantieren, arbeitet die Anglerschmiede mit namhaften Angel-Experten wie Marc Ptacovsky, Enrico di Ventura, Marc Voosen oder Stefan Seuß zusammen und bietet außerdem auch Expertenkurse zu Themen wie Hecht-, Wels-, Barsch-, Karpfenangeln oder Rutenbau an!

(3) Was kosten Vorbereitungslehrgänge für die Fischereiprüfung ?

In Niedersachsen hat man die Wahl zwischen Präsenzkursen bei zum Beispiel Angelvereinen und Onlinekursen bei diversen Anbietern im Internet. Präsenzkurse sind mit 30 - 100 Euro in diesem Bundesland oft günstiger, haben aber den Nachteil, zeitlich unflexibel zu sein. Des Weiteren finden sie im Gruppenunterricht statt und es gilt das allgemeine Lerntempo, ungeachtet des eigenen Wissensstandes und Präferenzen. Bei Onlinekurse ist der Preis mit ca 130 - 170 Euro zwar höher, aber man ist zeitlich extrem flexibel und kann selber entscheiden, wie intensiv man sich mit den einzelnen Themen beschäftigt. Darüber hinaus gibt es bei einzelnen Anbietern Spar-Angebote, wo man noch Angelequipment dazu bekommt und der Preisvorteil von Präsenzkursen nicht mehr wirklich vorhanden ist.

SPARTIPP! Bei der Anglerschmiede gibt es den Vorbereitungskurs für die Fischereiprüfung in Niedersachsen für 129 € (https://anglerschmiede.de/produkt/online-vorbereitungslehrgang-auf-die-fischereipruefung-in-niedersachsen/). Das dicke Extra ist, dass es zu jedem Kurs - egal ob Vorbereitungs- oder Expertenkurs - ein exklusives LMAB-Köderpaket im Wert von 80 € gratis dazu gibt!

(4) Was lernt man bei (Online-) Angelschulen

Was kann man also von den jeweiligen Kurs-Varianten erwarten?

Die Vorbereitungskurse beinhalten alle Themen, die für die Prüfung relevant sind, sind aber unterschiedlich intensiv, da es in Niedersachsen keine generelle Kurspflicht gibt. Daher gibt es auch keine Mindestanzahl von Stunden, die der Kurs dauern muss. Vom Ablauf werden bei Präsenzkursen oft vom Kursleiter inhaltlich aufbereitete Lehrbücher verwendet und Schaubilder, kurze Videosequenzen und weitere Hilfsmittel ergänzend eingesetzt.

                                                 Präsenzkurse

pro

contra

-        Gesellschaft beim Lernen

-        direkte Rückfragen möglich 

-        günstiger

-        linearer Ablauf

-        feste Unterrichtszeiten

-        Gruppenkurse

 

Die meisten Online-Kurse haben eine ähnliche Struktur, sind aber deutlich flexibler. Die Lerneinheiten sind in sich abgeschlossen, so dass man selbst entscheiden kann, in welcher Reihenfolge man die einzelnen Unterrichtseinheiten durcharbeitet. Ebenso kann man selbst entscheiden, wie oft und intensiv man einzelne Einheiten wiederholt. Die Unterrichtsinhalte werden regelmäßig aktualisiert, was bei digitalen Inhalte schneller und effektiver geht als bei gedruckten Materialien. Dies gilt auch für die Lernvideos. Damit man immer den Überblick über seinen Kenntnisstand hat, wird bei vielen Online-Angelschulen der individuelle Lernfortschritt statistisch erfasst. So kann man auch schnell erkennen, wo noch Verbesserungsbedarf besteht. Genauso flexibel wie das Lernen kann man auch die Probeprüfungen absolvieren. Nach dem erfolgreichen Abschluss des Kurses kann man sich meist direkt über die Portale der Anbieter für die Fischerprüfung anmelden.

                                                    Online-Kurse

pro

contra

-        Die eigene Vorbereitung kann sehr flexibel gestaltet werden

-        Pausen und Wiederholung der einzelnen Inhalte jederzeit möglich

-        Qualitativ hochwertige Lernvideos

-        Automatisch erstellte Statistiken zum Lernfortschritt

-        Rückfragen können jederzeit per E-Mail oder im Kurs gestellt werden

 

-        keine direkten Rückfragen möglich

-        keine Gesellschaft beim Lernen

 

Auch wenn es bei Präsenzkursen etwas einfacher ist, sich auf die praktischen Prüfungsinhalte vorzubereiten, bieten auch die meisten Online-Angelschulen digitale Gerätebau-Tests und äußerst detaillierte Lernvideos an. Da wird jede Frage beantwortet, aber es braucht auch etwas Disziplin, sich hinzusetzen und selbstständig zum Beispiel das Knoten Binden zu lernen. Aber auch das geht mit etwas Motivation noch besser als im Präsenzunterricht, da der Lehrmeister immer vor Ort ist.

e.) Wie erhält man seinen Fischereischein nach bestandener Prüfung?

Nach der Vorbereitung mit einem Onlinekurs wie zum Beispiel dem von der Anglerschmiede sollte die Prüfung kein Problem sein. Nachdem man sie bestanden hat, erhält man das Prüfungszeugnis. Mit diesem geht man zur zuständigen Gemeinde, Samtgemeinde oder kreisfreien Stadt und beantragt den Fischereischein. Dafür benötigt man neben dem Prüfungszeugnis noch ein offizielles Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) und ein Passfoto. Zusätzlich fällt noch eine Gebühr von 45 Euro an. Da der Fischereischein in Niedersachsen auf Lebenszeit ausgestellt wird, fallen danach keine weiteren Gebühren oder Fischereiabgaben an. Ab jetzt benötigt man nur noch den Fischereierlaubnisschein für das oder die jeweiligen Gewässer, wo man angeln möchte.

III.) Erwerb von Fischereierlaubnisscheinen

Diese Fischereierlaubnisscheine sind, abgesehen von der Nordsee-Küste, das benötigte Dokument, um endlich angeln zu dürfen. In der Regel erhält man diese Erlaubnis gegen eine entsprechende Gebühr vom Pächter oder Eigentümer des Gewässers. Manche Gewässer wie zum Beispiel Elbe und Dümmer See gehören zum Anglerverband Niedersachsen und man kann über diesen die Erlaubnisscheine erhalten. Eine Übersicht, welche Gewässer zu diesem Anglerverband gehören findet man auf deren Homepage: https://www.av-nds.de/angeln/verbandsgewaesser/ Andere Gewässer gehören Angelvereinen oder gar Privatpersonen.

IV.) Angeln ohne Fischereischein - Bußgelder

Angeln ohne privatrechtliche Genehmigung - also ohne Fischereierlaubnisschein - ist nicht ohne und wird als Straftat bewertet (§ 293 StGB Wilderei) und potentiell nicht nur mit Geldbuße, sondern mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren bestraft.

Daneben gibt es noch andere Fehlverhalten, die zwar nicht unter das Strafrecht fallen, aber eine Ordnungswidrigkeit darstellen und das wird mit Geldbußen bis zu 5000 € geahndet. Mitgeführte Angelgeräte können zusätzlich aufgrund des Fehlverhaltens eingezogen werden.

Ordnungswidrigkeiten (Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/angeln-ohne-angelschein/niedersachsen/)

Unter anderen sind diese Ordnungswidrigkeiten aufgeführt, die allesamt mit Geldbußen bis 5000 € geahndet werden können:

  • Fischereigeräte fangfertig an Gewässern dabei, für die man keine Genehmigung hat
  • Angeln von Muscheln in Küstengewässern, ohne die Genehmigung dafür zu haben
  • Fischfang mit verbotenen Mitteln und Verfahren
  • Aussetzen von Fischen oder Krebsen, obwohl diese krank waren oder der Verdacht darauf bestand
  • Fischfang an Fischwegen oder angrenzenden Gewässerstrecken
  • Fischereierlaubnisschein, Personalausweis oder Fischereischein nicht mitgeführt oder Dokument auf Verlangen nicht vorgezeigt
  • Entnahme von Muscheln aus einem Muschelkulturbezirk und die Kultur dabei beschädigt oder zerstört
  • Schonzeiten und/oder Mindestmaße nicht eingehalten

Achtung: die Liste ist nicht vollständig und dient nur als Beispiel und groben Überblick.