Bäche, Flüsse, Teiche, Seen...Thüringen hat für Angler/innen extrem viel zu bieten! Um allerdings im "grünen Herzen" Deutschlands angeln zu dürfen, benötigt man zunächst einen Fischereischein – umgangssprachlich auch Angelschein genannt –, für den man zunächst die Fischereiprüfung ablegen muss. Weil das Fischereirecht in Deutschland auf Landesebene geregelt ist, gibt es zwischen den einzelnen Bundesländern teils unterschiedliche Bestimmungen.
Falls du in Thüringen zuhause bist und und Bock hast, dich der inzwischen 1,5 Millionen Menschen einschließenden deutschen Angel-Community anzuschließen, erfährst du in diesem Beitrag, wie du den Fischereischein in deinem Bundesland machen kannst. Dabei erhältst du alle Infos zur Fischereischeinprüfung (Voraussetzungen, Inhalt, Kosten).
Allen, die jetzt schon wissen, dass sie sich am liebsten schnell, bequem und flexibel von überall auf die Fischereischeinprüfung vorbereiten wollen, empfehlen wir unsere Online-Angelschule!
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Wer sich schnell mit den wichtigsten Infos zum Fischereischein in Thüringen versorgen möchte, für den gibt es die Zusammenfassung in der folgenden Tabelle. Anschließend gibt es einen Fließtext mit allen Fragestellungen und dazugehörigen Informationen im Detail.
Die wichtigsten Infos rund um den Fischereischein in Thüringen
Zuständiger Landesverband |
Landesanglerverband Thüringen e. V. -> lavt.de |
Gibt es einen Unterschied zwischen Fischereischein und Fischereierlaubnisschein? |
Der Fischereischein ist ein Nachweis der persönlichen Sachkunde gemäß den landesrechtlichen Vorschriften und wird normalerweise durch das Bestehen der Fischereiprüfung erworben. Ein Fischereierlaubnisschein hingegen ist lediglich eine private Genehmigung, an einem bestimmten Gewässer oder Gewässerabschnitt angeln zu dürfen. In den meisten Fällen ist der Fischereischein eine Voraussetzung, um einen Fischereierlaubnisschein zu erhalten. Für das Angeln in Deutschland werden in fast allen Gewässern sowohl der Fischereischein als auch der Fischereierlaubnisschein benötigt. |
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um an der Fischereiprüfung teilnehmen zu können? |
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Gibt es eine Sonderregelung für Menschen mit Behinderung? |
Menschen mit Behinderung, denen es nicht möglich ist, die Prüfung abzulegen, dürfen in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers mitangeln. In der Praxis heißt das, dass der Fischereischeininhaber eine seiner beiden Ruten beim Ansitz dem Menschen mit Behinderung überlässt und während der gesamten Angelzeit anwesend ist und diesen beaufsichtigt. |
Gibt es in Thüringen einen Jugendfischereischein? |
Ja, Jugendliche ab dem 8. und bis zur Vollendung des 14. Lebensjahr können sich ohne Prüfung einen Jugendfischereischein holen. Geangelt werden darf nur in Begleitung von einem Inhaber eines Erwachsenen-Fischereischeins. |
Wo meldet man sich für die Fischereiprüfung an? |
Man meldet sich bei der Verwaltungsstelle (Untere Fischereibehörde) der Stadt oder des Landkreises an, in der/dem man seinen Wohnsitz angemeldet hat. In der Regel geht das heutzutage über ein Online-Formular. |
Ist es möglich, sich für die Fischereiprüfung an einem anderen Ort als an seinem Wohnort anzumelden? |
Grundsätzlich muss die Prüfung dort abgelegt werden, wo man seinen Hauptwohnsitz hat. In Sonderfällen, die vorab mit der Unteren Fischereibehörde geklärt werden müssen, ist es aber möglich, die Prüfung an einem anderen Ort abzulegen. |
Wo und wann findet die Prüfung statt? Was benötigt man am Tag der Prüfung? |
Prüfungstermine und -orte werden mindestens 3 Monate vor dem festgelegten Prüfungstermin von der Unteren Fischereibehörde bekannt gegeben. |
Wie häufig findet die Fischereiprüfung statt? |
In der Regel findet die Fischerprüfung je Landkreis bzw Stadt 2 mal jährlich im Frühjahr und im Herbst statt. Teilweise werden jedoch auch zusätzliche Termine zur Verfügung gestellt. |
Sind Vorbereitungskurse für die Fischereiprüfung in Thüringen verpflichtend? |
Ja, für die Teilnahme an der Fischerprüfung ist die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs verpflichtend. Dieser kann auch online stattfinden, es ist also kein Besuch eines Kurses vor Ort verpflichtend. |
Wie lange ist der Fischereischein in Thüringen gültig? Gibt es in Thüringen einen Fischereischein auf Lebenszeit? |
Der Fischereischein ist in Thüringen mit unterschiedlichen Laufzeiten erhältlich. Man kann zwischen einer Gültigkeitsdauer von 1, 5, oder 10 Jahren. Alternativ kann man auch eine lebenslange Gültigkeitsdauer wählen und braucht dann nie mehr zur Behörde zwecks Verlängerung etc.. |
Besteht in Thüringen die Möglichkeit, auch ohne Fischereischein zu angeln? |
Grundsätzlich nein! In Thüringen besteht eine Fischereischeinpflicht. Es gibt jedoch die Möglichkeit, einen Vierteljahresfischereischein ausstellen zu lassen. Mit diesem Dokument und einem Fischerschein-Inhaber als Begleitung kann man zeitlich begrenzt in das Hobby Angeln hinein schnuppern. Selbstverständlich muss man sich jedoch vorher einen Erlaubnisschein holen. |
Wie ist die Fischereiprüfung in Thüringen aufgebaut? Was sind die einzelnen Prüfungsinhalte? |
Die Fischereiprüfung in Thüringen besteht ausschließlich aus dem theoretischen Teil und wird im Multiple Choice Verfahren abgefragt. Man erhält in der Summe 60 Fragen, für deren Beantwortung man 90 Minuten Zeit hat. Diese 60 Fragen sind in Blöcke à 10 Fragen aus je einem der 6 verschiedenen Themengebiete aufgeteilt. Um zu bestehen, muss man in der Summe mindestens 45 und aus jedem Themengebiet mindestens 6 Fragen richtig beantwortet werden. Die 6 Themengebiete sind:
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Welche Kosten sind für den Angelschein in Thüringen zu erwarten? |
Preislich unterscheiden sich die meisten Vorbereitungskurse nur unwesentlich. Dabei spielt es keine Rolle ob es keine Rolle ob es Präsenz- oder Onlinekurse sind. Allerdings gibt es teilweise sehr interessante Vergünstigungen! Ein Vorbereitungskurs bei der Anglerschmiede kostet derzeit 129 €, es gibt aber regelmäßig attraktive Gutscheine oder Köderpakete, mit denen sich – weil man ja ohnehin angeln gehen möchte – ein Großteil der Kosten wieder ‚rausholen‘ lässt. Für die Prüfung wird eine Gebühr von 35 € fällig, welche an die Untere Fischereibehörde gezahlt wird. Die Gesamtkosten für die Prüfung betragen also etwa 165 €. Mit dem Zeugnis der bestandenen Prüfung muss dann zur Unteren Fischereibehörde gehen und kann gegen entsprechende Gebühr eine der folgenden Fischerschein-Optionen abholen: ● Jahresfischereischein: 18 € ● Fünfjahresfischereischein: 45 € ● Zehnjahresfischereischein: 70 € ● Fischereischein auf Lebenszeit: 245 € |
Inhaltsverzeichnis:
I.) Angeln in Thüringen
a.) Angeln im grünen Herz von Deutschland
b.) Fischereischein und Fischereierlaubnisschein
II.) Der Fischereischein in Thüringen
a.) Voraussetzungen für die Fischereiprüfung
b.) Anmeldung für die Fischereiprüfung
c.) Ablauf und Inhalt der Fischereiprüfung
(1) Ablauf der Fischereiprüfung
(2) Was genau wird in der Theoretischen Prüfung verlangt?
d.) Prüfungsvorbereitung
(1) Wie bereitet man sich am besten vor?
(2) Online-Angelschule: Angelschein vom Sofa aus?
(3) Was kosten Vorbereitungslehrgänge für die Fischereiprüfung?
(4) Was lernt man bei (Online-) Angelschulen?
e.) Wie erhält man seinen Fischereischein nach bestandener Prüfung?
III.) Erwerb von Fischereierlaubnisscheinen
IV.) Angeln ohne Fischereischein - Bußgelder
I.) Angeln in Thüringen
a.) Angeln im grünen Herz von Deutschland
Thüringen genießt insbesondere unter Raubfischanglern einen sehr guten Ruf dank der vielen großen Stauseen mit vielen Hechten, Zandern und Barschen. Aber auch Fliegenfischer kommen an den zahlreichen Bächen und kleinen Flüssen vollends auf ihre Kosten und Friedfischangler finden an den Flüssen Werra und Saale sowie diversen kleinen Seen ihren Fisch. Thüringen wird auch das grüne Herz Deutschlands bezeichnet und so kann man hier besonders gut Angeln in der Natur genießen.
Damit es losgehen kann werden jedoch, neben der passenden Angelausrüstung, in der Regel noch zwei wichtige Dokumente benötigt:
- den Fischereischein, für den man eine staatliche Prüfung ablegen muss
- einen Erlaubnisschein für das Gewässer, an dem man angeln möchte (meist käuflich erwerbbar)
b.) Fischereischein und Fischereierlaubnisschein
Um in Thüringen und in Deutschland den generell erforderlichen Fischereierlaubnisschein zum Angeln an einem bestimmten Gewässer oder einer Region kaufen zu können, benötigt man den Fischereischein, vielen auch als Angelschein bekannt. Dieser ist sozusagen der Führerschein zum Angeln. “Aber warum so viel Aufwand, um angeln gehen zu dürfen?” Für manche mag es befremdlich wirken, dass man erst eine Prüfung für den Fischereischein ablegen muss, bevor man überhaupt Erlaubnisscheine bekommen kann. Aber es macht durchaus Sinn, dass der Gesetzgeber dem Angeln in Deutschland einen vergleichsweise strengen Rahmen gegeben hat.
Gründe für den Sinn eines prüfungsgebundenen Fischereischein:
- Mindestmaße, Schonzeiten oder die ganzjährige Schonung von seltenen Fischarten machen erst dann Sinn, wenn die Angler diese auch erkennen und unterscheiden können.
- Allgemeine Gewässerkunde hilft ökologische Probleme wie drohende Fischsterben, Krankheiten und sonstige Gefährdungen der Natur schneller erkennen und folglich melden zu können.
- Es vereinfacht den Start ins Anglerleben, da ein gewisses Maß an Basiswissen hilft, erste Fangerfolge zu feiern
- Man lernt den waidgerechten Umgang mit den gefangenen Fischen.
Fischereischein vs Fischereierlaubnisschein
Was ist denn nun was? So ähnlich sich die Begriffe sind, so wichtig ist die Unterscheidung zwischen Fischereischein und Fischereierlaubnisschein.
- Um angeln zu dürfen, ist der Fischereischein (auch als "Angelschein" bekannt) in den meisten Bundesländern eine grundlegende Voraussetzung. Er stellt den Nachweis der persönlichen Sachkunde dar und wird normalerweise durch das Bestehen einer Fischereiprüfung erlangt. In einfacheren Worten ausgedrückt bedeutet dies, dass die meisten Bundesländer von allen Anglern verlangen, in einer Prüfung zu zeigen, dass sie sowohl theoretisch als auch praktisch in der Lage sind, das Angeln unter Einhaltung bestimmter Verhaltensregeln auszuüben.
- Der Fischereierlaubnisschein (auch bekannt als Fischereilizenz, Fischereierlaubnis, Angelkarte oder Gewässerschein) ist eine private Genehmigung, die es einer Person erlaubt, an einem spezifischen Gewässer oder Gewässerabschnitt zu angeln. Anders ausgedrückt bedeutet dies, dass der Inhaber oder Pächter eines Gewässers einer anderen Person erlauben kann (meist gegen Bezahlung), an ihrem Gewässer zu angeln. Diese Erlaubnis bescheinigt jedoch keine spezifische Fischereibefähigung oder Sachkunde des Erlaubnisinhabers.
Für das Angeln an den meisten Gewässern in Deutschland sind sowohl der Fischereischein als auch der Fischereierlaubnisschein erforderlich. Der Fischereischein, der durch das Bestehen einer Prüfung erlangt wird, kann als grundlegende Voraussetzung für den Erhalt eines Fischereierlaubnisscheines angesehen werden. Gewässereigentümer, Pächter, Angelgeschäfte und Online-Plattformen wie Hejfish verlangen in der Regel den Nachweis des Fischereischeins von Personen, die einen Fischereierlaubnisschein erwerben möchten.
Wichtig! Es gibt rechtlich einen erheblichen Unterschied zwischen dem Angeln ohne Fischereischein und dem Angeln ohne Fischereierlaubnisschein. Das Angeln ohne Fischereischein wird als Ordnungswidrigkeit betrachtet und kann in einigen Bundesländern, wie beispielsweise Thüringen, mit Bußgeldern von bis zu 5000 € geahndet werden. Das Angeln an einem Gewässer ohne Fischereierlaubnisschein, also ohne die Genehmigung des Eigentümers oder Pächters, erfüllt den Straftatbestand der Fischwilderei (§293 StGB) und kann mit Geldstrafen oder sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren geahndet werden.
II.) Der Fischereischein in Thüringen
In fast allen Bundesländern* wird laut Landesrecht zum Angeln ein Fischereischein (‚Angelschein‘) benötigt. Egal wo man also in Deutschland angeln möchte, ohne Fischereischein wird es nahezu unmöglich!
*In Niedersachsen ist das zwar theoretisch nicht der Fall, allerdings ist es in der Praxis so, dass die Fischereirechtsinhaber (Eigentümer, Pächter) Fischereierlaubnisscheine ausschließlich an Besitzer eines Fischereischeins ausgeben. |
In Thüringen muss in einer Prüfung unter Beweis gestellt werden, dass man sich mit Fischen, Gewässern und Fischereigesetzen auskennt. Um für diese Prüfung zugelassen zu werden, gibt es ein paar Voraussetzungen.
a.) Voraussetzungen für die Fischereiprüfung
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Mindestalter
Das Mindestalter für die Fischereiprüfung beträgt 10 Jahre. -
Wohnsitz
Der erste Wohnsitz muss in Thüringen gemeldet sein. -
Teilnahme an einem Lehrgang
Um sich für die Fischereiprüfung anmelden zu können, benötigt man ein Zertifikat über den erfolgreichen Besuch eines Lehrgangs.
b.) Anmeldung für die Fischereiprüfung
Wo?
Um die Fischereiprüfung abzulegen, ist es erforderlich, sich in der Stadt oder dem Landkreis von Thüringen anzumelden, in dem man seinen Wohnsitz hat (Wohnortbindung). Sobald alle Prüfungsvoraussetzungen erfüllt sind, kann man sich bei der Unteren Fischereibehörde für die Prüfung anmelden.
Vor dem Prüfungstermin muss die Prüfungsgebühr in Höhe von 35 € überwiesen werden. Diese Gebühr dient der Deckung der Prüfungsausgaben wie Raummiete, Prüfer/innen und Prüfungsmaterialien.
Unter bestimmten Umständen ist es möglich, eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten, um sich für die Prüfung in einer anderen Stadt in Thüringen anzumelden, sofern ein triftiger Grund vorliegt.
Wann?
Die Prüfungstermine werden von der Unteren Fischereibehörde festgelegt. In der Regel gibt es 2 Prüfungstermine, im Frühjahr und Herbst, je Landkreis bzw. Stadt. Aber je nachdem wie hoch die Nachfrage ist, sind in einigen Landkreisen und Städten auch mehr Termine pro Jahr verfügbar.
Um die genauen Termine herauszufinden ist es natürlich am einfachsten, ‘Fischereiprüfung’ oder ‘Fischereischein’ und dazu seinen Wohnort in die Google-Suche einzugeben. Alternativ kann man sich auch telefonisch bei seiner Stadt-/Kreisverwaltung bzw. der Unteren Fischereibehörde informieren.
Hinweis! Es ist ratsam, im Voraus Informationen über die verfügbaren Prüfungstermine einzuholen, um die persönliche Vorbereitung entsprechend planen zu können. Es sollte beachtet werden, dass die Anzahl der Teilnehmer für die Prüfung abhängig von den zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten begrenzt sein kann. Zudem ist zu beachten, dass für die Anmeldung zur Prüfung eine Frist von 4 Wochen gilt.
c.) Ablauf und Inhalt der Fischereiprüfung
(1) Ablauf der Fischereiprüfung
Die genauen Informationen zum Ort und Zeitpunkt der Prüfung werden bei der Anmeldung zur Prüfung mitgeteilt. Sollte man Unsicherheiten haben, empfiehlt es sich, direkt mit der Unteren Fischereibehörde der Heimatstadt oder des Landkreises Kontakt aufzunehmen. Sie können dann alle erforderlichen Informationen geben.
Wichtig! Vor der Prüfung besteht eine Ausweispflicht, es muss also am Prüfungstag der Personalausweis oder der Reisepass mitgenommen werden. Ebenfalls dabei haben sollte man einen blau oder schwarz schreibenden Kugelschreiber.
Die Fischereiprüfung in Thüringen besteht aus einem schriftlichen Teil:
- Die Theoretische Prüfung mit 60 Fragen aus 6 verschiedenen Themengebieten
Diese findet im Multiple-Choice-Verfahren statt und man hat maximal 90 Minuten Zeit, was in der Regel jedoch mehr als genug ist.
Nach Bestehen der Prüfung wird das Prüfungszeugnis ausgehändigt, mit dem man anschließend bei der “Unteren Fischereibehörde” den Fischereischein beantragen kann.
(2) Was genau wird in der Theoretischen Prüfung verlangt?
Theoretischer Prüfung: Vergleichbar zum Führerschein gibt es einen festen Fragenkatalog mit insgesamt 600 Fragen aus 6 verschiedenen Themenkomplexen:
- Allgemeine Fischkunde: v.a. Fragen zu Körperbau, Organfunktionen, Krankheiten etc. bei Fischen, Krebstieren und Neunaugen
- Spezielle Fischkunde: v.a. Fragen zu Besonderheiten einzelner Fischfamilien und -arten: Fortpflanzung, bevorzugter Lebensraum, Physiognomie etc.
- Gewässerkunde: v.a. Fragen zu Gewässerarten und deren Eigenschaften
- Tierschutz, Naturschutz und Umweltschutz: v.a. Fragen zu bedrohten Arten, zur Vegetation am und im Wasser, zu Pflichten des Anglers und seiner Rolle als Naturschützer
- Gerätekunde: v.a. Fragen zu dem Gerät und Zubehör, welches beim Angeln verwendet wird
- Gesetzeskunde: v.a. Fragen zum thüringischen Landesfischereigesetz, zu geschützten Tierarten an Gewässern, zu Rechten und Verhaltenspflichten von Anglern
Aus den insgesamt 600 Fragen werden für die Prüfung jeweils 10 Fragen aus den 6 unterschiedlichen Themenbereichen ausgewählt. Für die Beantwortung dieser hat man 90 Minuten Zeit. Um zu bestehen, müssen je Themengebiet mindestens 6 Fragen und in der Summe mindestens 45 Fragen richtig beantwortet werden. Bei jeder Frage sind mehrere Antwortmöglichkeiten vorgegeben, von denen die korrekte angekreuzt werden muss.
Prüfungsvorbereitung: Wie lange muss ich lernen?
Wenn man sich die verschiedenen Teile so ansieht, ist leicht vorstellbar, dass man einige Vorbereitungszeit einplanen sollte. Man muss sich aber auch nicht verrückt machen, denn immerhin ist der Prüfungsrahmen deutlich abgesteckt! Eine genaue Vorbereitungszeit anzugeben, ist natürlich schwierig - neben Alltag, Beruf, Familie sind 4-6 Wochen aber realistisch.
Also: keine Angst! Im folgenden Abschnitt gehen wir darauf ein, wie man sich am besten auf die Prüfung vorbereitet.
d.) Prüfungsvorbereitung
(1) Wie bereitet man sich am besten vor?
In Thüringen ist die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs zur Fischereiprüfung Pflicht. Dieser muss eine Mindest-Gesamtlaufzeit von 30 Stunden haben und von der Unteren Fischereibehörde anerkannt sein. In Thüringen hat man dabei die Wahl zwischen Präsenzkursen, bei denen man zu festen Termin vor Ort sein muss, um in der Gruppe zusammen den Stoff durch zu nehmen und Onlinekursen. Bei Onlinekursen ist man natürlich zeitlich deutlich flexibler und kann sich auch gezielter auf Themengebiete fokussieren, die einem schwieriger fallen.
(2) Online-Angelschule: Angelschein vom Sofa aus?
Angesichts der heutigen Lebensumstände mit Beruf und Familie scheint es zunehmend unpraktisch, sich über 6-8 volle Wochenenden intensiv auf eine Angelprüfung vorzubereiten. Infolgedessen haben sich in jüngerer Zeit immer mehr Angelschulen etabliert, die digitale Kurse anbieten. Diese Kurse stellen eine bequeme, familienfreundliche und effiziente Alternative dar, um sich auf die Prüfung vorzubereiten.
(3) Was kosten Vorbereitungslehrgänge für die Fischereiprüfung?
Klingt stark, aber bevor wir uns genauer ansehen, welche Lerninhalten dich im Detail erwarten, müssen wir erstmal klären: How much is the Fischereiprüfungsvorbereitung? Wenn man Preise vergleicht, stellt man schnell fest, dass für Online- und Präsenzkurse ähnliche Preise aufgerufen werden.
(4) Was lernt man bei (Online-) Angelschulen
Bei Kosten von etwa 130 € ist natürlich ein Betrag erreicht, wo man genau auf den Gegenwert achtet. Was kann man also von den jeweiligen Kurs-Varianten erwarten?
Die Vorbereitungskurse behandeln alle Themen, die für die Prüfung relevant sind. In Präsenzkursen werden oft Lehrbücher verwendet, die vom Kursleiter inhaltlich aufbereitet werden. Dabei werden Schaubilder, kurze Videosequenzen und andere Hilfsmittel eingesetzt. In der Regel absolvieren die Teilnehmer vor der eigentlichen Prüfung eine oder mehrere Probeprüfungen, um sich optimal vorzubereiten.
Präsenzkurse
pro |
contra |
- Gesellschaft beim Lernen - direkte Rückfragen möglich |
- linearer Ablauf - feste Unterrichtszeiten |
Die meisten Online-Kurse zur Vorbereitung auf die Fischereiprüfung haben eine ähnliche Struktur. Die Lerneinheiten sind in sich abgeschlossen, was bedeutet, dass man theoretisch selbst entscheiden kann, in welcher Reihenfolge man die einzelnen Unterrichtseinheiten durcharbeitet. Dabei werden die Unterrichtsinhalte regelmäßig aktualisiert, was bei digitalen Inhalte schneller und effektiver geht als bei gedruckten Materialien. Dies gilt auch für Lernvideos. Zudem wird bei vielen Online-Angelschulen der individuelle Lernfortschritt statistisch erfasst, sodass man genau verfolgen kann, auf welchen Gebieten man bereits gute Kenntnisse hat und wo möglicherweise noch Verbesserungsbedarf besteht. Probeprüfungen können ebenfalls flexibler absolviert werden und oft kann man sich direkt über die Portale der Anbieter für die Fischereiprüfung anmelden.
Online-Kurse
pro |
contra |
- die eigene Vorbereitung kann sehr flexibel gestaltet werden - Aktualisierung und Abstimmung der Lerninhalte auf z.B. regionale Eigenheiten jederzeit möglich - Pausen und Wiederholung der einzelnen Inhalte jederzeit möglich - In der Regel sehr gute Lernvideos - Automatisch erstellte Statistiken zum Lernfortschritt |
- keine direkten Rückfragen möglich - keine Gesellschaft beim Lernen |
Ein möglicher Einwand ist, dass die praktische Prüfungsvorbereitung in Präsenzkursen möglicherweise einfacher ist. Allerdings bieten die meisten Online-Angelschulen digitale Gerätebautests und äußerst detaillierte Lernvideos an, die keine Fragen offenlassen. Es erfordert jedoch ein wenig Disziplin, sich selbstständig zu motivieren und zum Beispiel das Knotenbinden im heimischen Wohnzimmer oder an einem anderen Lernort zu üben. Aber mit etwas Motivation geht das sogar noch besser als im Präsenzunterricht, da der Lehrmeister immer vor Ort ist.
e.) Wie erhält man seinen Fischereischein nach bestandener Prüfung?
Bei gewissenhafter Vorbereitung dürfte die Prüfung kein Problem sein. Nach Bestehen erhält man das Prüfungszeugnis, mit welchem man bei der zuständigen Gemeinde in Thüringen seinen Fischereischein ausstellen lassen kann. Dafür wird neben dem Prüfungszeugnis zusätzlich ein offizielles Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) und ein Passfoto benötigt. Zusätzlich fällt abhängig von der gewählten Gültigkeitsdauer des Fischereischeines eine entsprechende Gebühr an..
Die Gebühren inkl. Fischereiabgabe für den Fischereischein betragen in Thüringen:
- 18 € für den Jahresfischereischein
- 45 € für den Fünfjahresfischereischein
- 70 € für den Zehnjahresfischereischein
- 245 € für den Fischereischein auf Lebenszeit
Der Gesamtbetrag setzt sich aus den Verwaltungskosten der Gemeinde und der Fischereiabgabe zusammen. Diese fließt direkt in Projekte, welche dem Fischereiwesen und dem Gewässer- und Artenschutz zu Gute kommen.
III.) Erwerb von Fischereierlaubnisscheinen
Run & Gun(nar): Döbelangeln in Thüringen!
Um endlich den ersten Wurf machen zu können, wird nun noch der Fischereierlaubnisschein für das Gewässer benötigt, wo man angeln möchte. In Thüringen ist es größtenteils sehr einfach geregelt. Es gibt Karten für Gewässer vom Gewässerverbund LAVT und es gibt Karten für die Saalekaskade. Beide erhält man recht einfach über die Homepage des LAVT.
Eine Ausnahme bilden Privatgewässer, welche nicht im Gewässerverbund enthalten sind. Für diese muss man einen separaten Schein beim Pächter bzw. Eigentümer erwerben, insofern überhaupt welche ausgegeben werden. Daher immer erst überprüfen, ob das gewünschte Gewässer unter den befischbaren Gewässern dabei ist oder ob man extra Erlaubnisschein benötigt, denn Angeln ohne Erlaubnis ist eine teure Angelegenheit bis hin zur Straftat.
IV.) Angeln ohne Fischereischein - Bußgelder
Wie bereits an anderer Stelle erwähnt, wird das Angeln ohne privatrechtliche Genehmigung - also ohne Fischereierlaubnisschein - als Straftat bewertet (§ 293 StGB Wilderei) und potentiell nicht nur mit Geldbuße, sondern mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren bestraft.
Daneben gibt es noch andere Fehlverhalten, die zwar nicht strafrechtlich belangt werden, aber dennoch eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit einer Geldbuße bis zu 5000 € geahndet werden können. Mitgeführte Angelgeräte können aufgrund des Fehlverhaltens eingezogen werden.
Ordnungswidrigkeiten (Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/angeln-ohne-angelschein/thueringen/)
Unter anderen sind diese Ordnungswidrigkeiten aufgeführt, die allesamt mit Geldbußen bis 5000 € geahndet werden können:
- vorsätzliche oder fahrlässige Ausübung des Fischfangs ohne Fischereischein oder Fischereierlaubnisschein bei sich zu führen oder auf Verlangen vorzuweisen
- vorsätzliche oder fahrlässige Ausübung des Fischfangs unter Verwendung künstlichen Lichts, explodierender, betäubender oder giftiger Mittel sowie verletzender Fischfanggeräte
- vorsätzliche oder fahrlässige Verwendung lebender Wirbeltiere als Köder zum Fischfang
- vorsätzliche oder fahrlässige Ausübung des Fischfangs in Fischwegen oder ober- oder unterhalb der Fischwege
- vorsätzliche oder fahrlässige Mitführung von fangfertigen Fischfanggeräten an Gewässern ohne Erlaubnis
- Entzug oder Entgegenstellung bei Kontrolle von Personalien, Fischereischein, Erlaubnisschein, Fischfanggeräte und gefangener Fische
- Entzug der Beschlagnahme von Fischfanggeräten oder gefangenen Fischen
- vorsätzliche oder fahrlässige Entnahme von Fischlaich und Fischnährtieren
- vorsätzliche oder fahrlässige Verwendung von nicht erlaubten Fischfanggeräten
- Nichtbeaufsichtigung von ausgelegten Angelruten
- vorsätzliches oder fahrlässiges Elektrofischen ohne Genehmigung