Sachsen ist ein wahres Eldorado für Wasserliebhaber! Elbe, Mulde, Spree, Neiße und Elster sind weit über die Landesgrenzen als hervorragende Angelgewässer hinaus bekannt. In den ehemaligen Braunkohleabbaugebieten der Lausitz und Mitteldeutschlands sind einige der größten Seen Deutschlands entstanden – ein beeindruckendes Erbe der Industriegeschichte.
In diesem Beitrag erklären wir dir, wie du dich schnell und effizient auf die Fischereiprüfung in Sachsen vorbereitest, welche Kosten zu erwarten sind und welche Voraussetzungen noch erfüllt sein müssen, um endlich mit dem Angeln beginnen zu können.
Die wichtigsten Infos haben wir vorab in einer Tabelle zusammengefasst, der nachfolgende Fließtext behandelt das Ganze dann im Detail!
Die wichtigsten Infos rund um den Fischereischein in Sachsen
Zuständiger Landesverband |
Landesverband Sächsischer Angler |
Gibt es einen Unterschied zwischen Fischereischein und Fischereierlaubnisschein? |
Der Fischereischein ist der Nachweis der persönlichen Sachkunde gemäß den landesrechtlichen Vorschriften und wird im Normalfall durch das Bestehen der Fischereiprüfung erworben. Ein Fischereierlaubnisschein hingegen ist die Genehmigung, an einem bestimmten Gewässer oder Gewässerabschnitt angeln zu dürfen. Der Fischereischein ist in der Regel die Voraussetzung, um einen Fischereierlaubnisschein zu erhalten. Man muss also, um in Deutschland angeln gehen zu dürfen, in fast allen Gewässern sowohl den Fischereischein als auch den Fischereierlaubnisschein haben. |
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um an der Fischereiprüfung in Sachsen teilnehmen zu können? |
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Gibt es eine Sonderregelung für Menschen mit Behinderung? |
Personen, die aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage sind, eine ihrem Alter entsprechende Fischereiprüfung abzulegen, können einen Sonderfischereischein erwerben. Dieser berechtigt zum Friedfischfang in Begleitung eines volljährigen Inhabers eines Fischereischeins. |
Gibt es in Sachsen einen Jugendfischereischein? |
Ja, für Kinder und Jugendliche zwischen 9 und 16 Jahren. Der Jugendliche muss einen Jugendfischereischein und einen Erlaubnisschein für das jeweilige Gewässer besitzen. Der Jugendfischereischeininhaber darf nur unter ständiger Aufsicht eines Erwachsenen, der einen gültigen Fischereischein haben muss, angeln. |
Wo meldet man sich für die Fischereiprüfung an? |
Die Anmeldung zur Fischereiprüfung erfolgt über den Leiter des Praxistages. |
Ist es möglich, sich für die Fischereiprüfung an einem anderen Ort als an seinem Wohnort anzumelden? |
Um die Fischereiprüfung an einem anderen Ort als dem Wohnort abzulegen, bedarf es einer Ausnahmegenehmigung. |
Wo und wann findet die Prüfung statt? Was benötigt man am Tag der Prüfung? |
Wo und wann Prüfungen stattfinden, entscheidet die DEKRA als verantwortliches Prüfungsinstitut. Der Prüfungstermin wird ca.1 Woche vorher auf dem Postweg bekannt gegeben. Zur Prüfung mitgebracht werden muss der Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung), Zertifikat zur Absolvierung des Vorbereitungskurses, Zertifikat über den Praxistag, Antrag auf Zulassung zur staatlichen Fischereiprüfung in Sachsen und einen Kugelschreiber mit blauer oder schwarzer Tinte. |
Wie häufig findet die Fischereiprüfung statt? |
ca. alle 4 - 6 Wochen bei der DEKRA Sachsen |
Sind Vorbereitungskurse für die Fischereiprüfung in Sachsen verpflichtend? |
Ja, es muss ein 30-stündiger Präsenzkurs oder ein vergleichbarer, anerkannter Onlinekurs absolviert werden. Zusätzlich muss man an einem 6–8-stündigen Praxistag teilnehmen. |
Wie lange ist der Fischereischein in Sachsen gültig? |
Es gibt verschiedene Optionen:
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Besteht in Sachsen die Möglichkeit, auch ohne Fischereischein zu angeln? |
Für den Fischfang mit der Handangel in bewirtschafteten Anlagen (Angelteichen) bedarf es keines Fischereischeins, wenn der Anlagenbetreiber Personen ohne Fischereischein... ... über den Umgang mit gefangenen Fischen und deren sachkundige Tötung unterweist und während des Fischfangs beaufsichtigt oder ... einen Inhaber eines Fischereischeins gemäß § 20 mit diesen Aufgaben beauftragt. |
Wie ist die Fischereiprüfung in Sachsen aufgebaut? Was sind die einzelnen Prüfungsinhalte? |
Die Fischereiprüfung in Sachsen besteht aus einem theoretischen Teil. Der theoretische Teil wird im Multiple-Choice-Verfahren abgefragt. Man erhält aus einem Pool von ca. 1000 Fragen insgesamt 60 Fragen. Diese Fragen sind in Blöcke à 12 Fragen aus den 5 Themengebieten aufgeteilt. Um zu bestehen, müssen mindestens 45 Fragen richtig beantwortet werden. Die 5 Themengebiete sind:
Es gibt keine mündliche- oder praktische Prüfung |
Welche Kosten sind für den Angelschein in Sachsen zu erwarten? |
Die Preise für die Vorbereitungskurse schwanken zwischen 80 und 140 Euro. Ein Online-Vorbereitungskurs bei der Anglerschmiede kostet derzeit 129 €, es gibt aber regelmäßig attraktive Gutscheine oder Köderpakete, mit denen man direkt sein Start-Tackle holen kann und somit einen Großteil der Kosten wieder einspart. Für den Praxistag werden 70 € fällig, die an den Veranstalter des Praxistages gehen. Für die Prüfung wird eine Gebühr von 30 € fällig. Mit dem Zeugnis der bestandenen Prüfung geht man zur Unteren Fischereibehörde bei der Gemeinde oder Stadt, in der man lebt, und kann sich den Fischereischein ausstellen lassen. Dabei fallen Gebühr und Fischereiabgabe an, welche für den lebenslang gültigen Fischereischein 42,00 € betragen. |
Inhaltsverzeichnis:
b.) Fischereischein und Fischereierlaubnisschein
II.) Der Fischereischein in Sachsen
a.) Voraussetzungen für die Fischereiprüfung
b.) Anmeldung für die Fischereiprüfung
c.) Ablauf und Inhalt der Fischereiprüfung
(1) Wie bereitet man sich am besten vor?
(2) Online-Angelschule: Angelschein vom Sofa aus?
(3) Was kosten Vorbereitungslehrgänge für die Fischereiprüfung?
(4) Was lernt man bei (Online-) Angelschulen?
e.) Wie erhält man seinen Fischereischein nach bestandener Prüfung?
III.) Erwerb von Fischereierlaubnisscheinen
IV.) Angeln ohne Fischereischein - Bußgelder
I.) Angeln in Sachsen
a.) Ein Paradies für Angler
Der Freistaat Sachsen ist ein wahres Paradies für Angler! Mit rund 10.000 Hektar an stehenden Gewässern und etwa 3.000 Kilometern an Fließgewässern bietet Sachsen eine beeindruckende Vielfalt an Angelmöglichkeiten. Besonders hervorzuheben sind das Leipziger und das Lausitzer Neuseenland, wo aus ehemaligen Braunkohletagebauen in den letzten Jahrzehnten wunderschöne Angelreviere entstanden sind.
Obwohl Sachsen keine natürlichen Seen hat, bietet es eine Vielzahl an Gewässern: Talsperren, Tagebaurestseen, Speicherseen, Rückhaltebecken, Teiche und Fließgewässer. Besonders die Tagebaurestseen sorgen für ein umfangreiches und vielseitiges Angebot an Angelmöglichkeiten.
Viele dieser Tagebaurestseen, darunter auch Kiesgruben, haben sich zu typischen „Hecht-Schlei-Seen“ entwickelt und bieten Anglern ein wahres Paradies.
Sachsen ist also nicht nur landschaftlich reizvoll, sondern auch ein echtes Eldorado für alle, die gerne die Angel auswerfen!
Aktuell besitzen etwa 82.000 Sachsen einen Fischereischein. Es gibt verschiedene Arten von Fischereischeinen, darunter den lebenslang gültigen Fischereischein sowie den Jugend-, Gast- oder Besonderen Fischereischein. Zusätzlich benötigt jeder Angler eine Erlaubnis für das jeweilige Gewässer, um dort angeln zu dürfen.
Wie in den meisten Bundesländern braucht man auch in Sachsen 2 Dokumente, um legal angeln zu gehen:
- den Fischereischein, für den man eine staatliche Prüfung ablegen muss und
- einen Erlaubnisschein für das Gewässer, an dem man angeln möchte (meist käuflich erwerbbar)
b.) Fischereischein und Fischereierlaubnisschein
Um in Sachsen angeln gehen zu dürfen, benötigt es einen für das jeweilige Gewässer gültigen Fischereierlaubnisschein. Um diesen zu erwerben, benötigt man den Fischereischein, für den eine Prüfung nach vorherigem Kurs und Praxistag absolviert werden muss. Auch wenn es seltsam anmuten mag, dass man erst eine Prüfung für den Fischereischein ablegen muss und ohne diesen gar keine Erlaubnisscheine bekommt, macht dies durchaus Sinn.
Gründe für den Sinn eines prüfungs-gebundenen Fischereischein:
- Mindestmaße, Schonzeiten oder die ganzjährige Schonung von seltenen Fischarten machen erst dann Sinn, wenn die Angler diese auch erkennen und unterscheiden können.
- Allgemeine Gewässerkunde hilft dem Angler ökologische Probleme wie drohende Fischsterben, Fischkrankheiten und sonstige Gefährdungen der Natur schneller zu erkennen und folglich melden zu können.
- Ein gewisses Maß an Basiswissen vereinfacht den Start ins Anglerleben und verhilft schneller zu ersten Fangerfolgen.
- Der waidgerechte Umgang mit den gefangenen Fischen wird erlernt.
Fischereischein vs Fischereierlaubnisschein
Auch wenn sich die Begriffe sehr ähneln, ist die Unterscheidung zwischen Fischereischein und Fischereierlaubnisschein erheblich und auch sehr wichtig.
- Der Fischereischein (auch als "Angelschein" bekannt) ist der Nachweis der persönlichen Sachkunde und wird normalerweise durch das Bestehen einer Fischereiprüfung erlangt. In dieser Prüfung muss man nachweisen, dass man das Angeln unter Einhaltung bestimmter gesetzlicher Bestimmungen und Verhaltensregeln auszuüben weiß.
- Der Fischereierlaubnisschein (auch bekannt als Fischereilizenz, Fischereierlaubnis, Angelkarte oder Gewässerschein) ist die Genehmigung für eine Person, an einem spezifischen Gewässer oder Gewässerabschnitt zu angeln.
Um diesen Fischereierlaubnisschein zu erhalten, muss man in der Regel Inhaber eines Fischereischeins sein und somit die Sachkunde zum Angeln nachweisen. Nur so kann man sich einen Erlaubnisschein holen. Dabei ist es egal, ob man sich direkt an den Pächter wendet, sich den Erlaubnisschein im Angelgeschäft holt oder eine Online-Plattform verwendet.
Wichtig! Es gibt rechtlich einen erheblichen Unterschied zwischen dem Angeln ohne Fischereischein und dem Angeln ohne Fischereierlaubnisschein. Das Angeln ohne Fischereischein wird als Ordnungswidrigkeit betrachtet und kann mit hohen Bußgeldern geahndet werden.
Das Angeln an einem Gewässer ohne Fischereierlaubnisschein, also ohne die Genehmigung des Eigentümers oder Pächters, erfüllt den Straftatbestand der Fischwilderei (§293 StGB) und kann mit Geldstrafen oder sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren geahndet werden.
II.) Der Fischereischein in Sachsen
(Prüfungsvoraussetzungen, Prüfungsanmeldung, Fischereiprüfung, Prüfungsvorbereitung, Beantragung des Fischereischeins, Erwerb von Fischereierlaubnisscheinen, Sonderfall Friedfisch-Fischereischein)
In fast allen Bundesländern* wird laut Landesrecht ein Fischereischein (‚Angelschein‘) zum Angeln benötigt. Egal wo man also in Deutschland angeln möchte, ohne Fischereischein ist es nahezu unmöglich!
*In Niedersachsen ist das zwar theoretisch nicht der Fall, allerdings ist es in der Praxis so, dass die Fischereirechtsinhaber (Eigentümer, Pächter) Fischereierlaubnisscheine ausschließlich an Besitzer eines Fischereischeins ausgeben. |
In Sachsen muss man in einer Prüfung nachweisen, dass man sich mit einheimischen Fischen, unseren Gewässern, Gerätekunde und Fischerei-Gesetzen auskennt. Damit man für diese Prüfung zugelassen wird, bedarf es der Erfüllung einiger Voraussetzungen.
a.) Voraussetzungen für die Fischereiprüfung
- Das Mindestalter für die Fischereiprüfung beträgt 14 Jahre.
- Anmeldung erfolgt über den Leiter des Praxistages
- Antrag auf Zulassung zur staatlichen Fischereiprüfung in Sachsen
- Zertifikat zur Absolvierung eines Vorbereitungskurses inklusive Bescheinigung über Teilnahme am Praxistag
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses, beim Reisepass inklusive Kopie der Meldebescheinigung
- Prüfungsgebühr 30 €
- Der Wohnsitz muss in Sachsen sein.
b.) Anmeldung für die Fischereiprüfung
In Sachsen werden Prüfungstermine das ganze Jahr über angeboten. Die Prüfung findet 4-6 Wochen nach dem Praxistag statt. Du erhältst nach dem Praxistag automatisch eine Einladung von Dekra Sachsen mit allen Infos (Ort, Uhrzeit) zu deiner Prüfung.
Wichtig ist, dass man sowohl den Vorbereitungskurs absolviert, als auch an einem Praxistag teilgenommen hat. Ohne diese beiden Voraussetzungen kann man nicht an der Prüfung teilnehmen!
Nach erfolgter Anmeldung muss noch die Prüfungsgebühr in Höhe von 30 € überwiesen werden
c.) Ablauf und Inhalt der Fischereiprüfung
Wichtig! Vor der Prüfung muss man sich ausweisen, weswegen es Pflicht ist, den Personalausweis oder den Reisepass mitzunehmen. Wenn man einen Reisepass mitnimmt, braucht man auch eine Kopie der Meldebestätigung. Ebenfalls dabei haben sollte man einen blau oder schwarz schreibenden Kugelschreiber.
Die Fischereiprüfung in Sachsen besteht aus einem schriftlichen Teil:
- Die Theoretische Prüfung mit 60 Fragen aus 5 verschiedenen Themengebieten
Die Theoretische Prüfung findet im Multiple-Choice-Verfahren statt. Aus einem Pool von ca. 1000 Fragen werden je 12 Fragen aus 5 Themengebieten gestellt. Aus 3 Antwortmöglichkeiten ist immer eine Antwort korrekt und muss angekreuzt werden. Das sind die Themdengebiete:
- Allgemeine Fischkunde: v.a. Fragen zu Körperbau, Organfunktionen, Krankheiten etc. bei Fischen, Krebstieren und Neunaugen
- Spezielle Fischkunde: v.a. Fragen zu Besonderheiten einzelner Fischfamilien und -arten bezüglich Fortpflanzung, bevorzugten Lebensraum, Physiognomie etc.
- Gerätekunde: v.a. Fragen zu dem Gerät und Zubehör, welches beim Angeln verwendet wird, sowie Knoten.
- Gewässerkunde: v.a. Fragen zu Gewässerarten und deren Eigenschaften
- Gesetzeskunde: v.a. Fragen zum Landesfischereigesetz von Sachsen-Anhalt, zu geschützten Tierarten an Gewässern, zu Rechten und Verhaltenspflichten von Anglern
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn insgesamt mindestens 45 Fragen und je Themenkomplex mindestens 8 Fragen richtig beantwortet sind. Die Prüfung dauert maximal 90 Minuten, dann bricht das System die Prüfung ab. Das Ergebnis wird unmittelbar im Anschluss angezeigt und ausgedruckt.
Nach Bestehen der Prüfung wird das Prüfungszeugnis ausgehändigt, mit dem man anschließend zur Gemeinde geht und den Fischereischein beantragt.
d.) Prüfungsvorbereitung
Wie lange man vor der Prüfung lernnen muss, lässt sich nicht pauschal beantworten. Aber generell macht man nichts falsch, wenn man ca. 4-6 Wochen einplant. Aber keine Angst! Der Prüfungsrahmen ist deutlich abgesteckt und in den nächsten Abschnitten wird darauf eingegangen, wie man sich am besten auf die Prüfung vorbereitet.
(1) Wie bereitet man sich am besten vor?
Die verfügbaren Kurse für die Fischereiprüfung sind auch gleichzeitig die optimale Vorbereitung. Hier bekommt man das nötige Wissen vermittelt. Dabei unterscheidet man zwischen Präsenzkursen, wie sie bei Angelvereinen angeboten werden und Onlinekursen wie dem von der Anglerschmiede.
Während Präsenzkurse feste Termine haben, zu denen man erscheinen muss und das Wissen in der Gruppe vermittelt wird, ist man beim Onlinekurs zeitlich deutlich flexibler und kann die freie Zeit, die man hat, optimal nutzen. Auch kann es von Vorteil sein, dass man sich auf bestimmte Themengebiete fokussieren und somit den Kurs auf die eigenen Bedürfnisse zurechtschneiden kann. Während beim Präsenzkurse Fragen vor Ort beantwortet werden, kann man beim Onlinekurs den Kursleiter jederzeit kontaktieren und seine individuellen Fragen stellen. Hier muss jeder für sich entscheiden, mit welchem System er besser zurechtkommt oder welches System besser zum eigenen Berufs- und Familienleben passt.
(2) Online-Angelschule: Angelschein vom Sofa aus?
Nicht jeder hat mehrere Wochenenden hintereinander Zeit für Präsenzkurse und da ist die zeitliche Flexibilität der Onlinekurse perfekt. Also egal ob man aus beruflichen, familiären oder sonstigen Gründen eine knapp bemessene Freizeit hat, bei Onlinekursen werden die vorhandenen freien Zeitfenster effektiv genutzt. Daher keine Überraschung, dass sich diese moderne, bequeme, familienfreundliche und effiziente Alternative wachsender Beliebtheit erfreut.
(3) Was kosten Vorbereitungslehrgänge für die Fischereiprüfung?
In Sachsen hat man die Wahl zwischen Präsenzkursen bei zum Beispiel Angelvereinen und Onlinekursen im Internet. Die Kosten bewegen sich zwischen etwa 80 und 140 Euro. Präsenzkurse sind meist etwas günstiger, dafür zeitlich unflexibel und finden in Gruppenunterricht statt. Hier gilt das allgemeine Lerntempo, ungeachtet des eigenen Wissensstandes. Bei Onlinekursen ist der Preis etwas höher, aber man ist zeitlich extrem flexibel und kann die Lernintensität der einzelnen Themengebiete an den eigenen Bedarf anpassen. Besonders lukrativ wird es, wenn man Spar-Angebote nutzt, wo noch Angelequipment als Starterset mit enthalten ist. Da kann der Onlinekurs auf einmal sogar die günstigere Option sein.
Zusätzlich zu den Kursen muss man in Sachsen noch einen Praxistag absolvieren. Dieser dauert meist 6 - 8 Stunden und wird in der Regel von Angelvereinen angeboten. Die Kosten für einen solchen Tag sind 60 € und um an der Prüfung teilzunehmen ist ein solcher Tag Pflicht.
(4) Was lernt man bei (Online-) Angelschulen
Was kann man also von den jeweiligen Kurs-Varianten erwarten?
Die Vorbereitungskurse beinhalten alle Themen, die für die Prüfung relevant sind. Der theoretische Teil muss mindestens 22 Stunden betragen.
Bei Präsenzkursen werden vom Kursleiter in der Regel Lehrbücher verwendet sowie Schaubilder, kurze Videosequenzen und weitere Hilfsmittel ergänzend eingesetzt.
Die meisten Online-Kurse haben eine ähnliche, aber deutlich flexiblere Struktur. Da die Lerneinheiten in sich abgeschlossen sind, kann man selbst entscheiden, in welcher Reihenfolge man die einzelnen Unterrichtseinheiten durcharbeitet. Auch kann man die einzelnen Einheiten bei Bedarf beliebig oft wiederholen. Die Unterrichtsinhalte werden regelmäßig aktualisiert und sind somit immer auf dem aktuellen Stand. Dies gilt auch für die Lernvideos.
Für den Überblick über den eigenen Kenntnisstand, wird bei vielen Online-Angelschulen der individuelle Lernfortschritt statistisch erfasst. Dies hilft auch zu erkennen, bei welchen Themen noch Verbesserungsbedarf besteht.
Genauso flexibel wie das Lernen ist man auch bei den Probeprüfungen. Diese kann man jederzeit machen und somit den perfekten Zeitpunkt für sich selbst auswählen. Sobald der Kurs absolviert und die Probeprüfung bestanden ist, kann man sich meist direkt über das Online-Portal des Anbieters für die Fischereiprüfung anmelden.
Da der Praxistag für die Teilnahme an der Fischereiprüfung verpflichtend ist, entfällt dieser Unterschied zwischen Präsenz- und Onlinekurs.
e.) Wie erhält man seinen Fischereischein nach bestandener Prüfung?
Durch den Onlinekurs der Anglerschmiede vorbereitet, sollte die Prüfung kein Problem sein. Nachdem diese bestanden ist, erhält man das Prüfungszeugnis. Mit diesem geht es zur Fischereibehörde der zuständigen Gemeinde, wo man den Fischereischein beantragt. Dafür wird neben dem Prüfungszeugnis noch ein offizielles Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) und ein Passfoto benötigt. Zusätzlich fällt noch eine Gebühr an, welche von der Laufzeit des Fischereischeins und der (Nicht-)Volljährigkeit des zukünftigen Anglers abhängig ist. Der Zahlbetrag setzt sich dabei aus einer Gebühr und der Fischereiabgabe zusammen.
Zwischen 14 und 18 Jahre:
- die Gebühr beträgt 9,00€
Ab 18 Jahre:
- lebenslange Laufzeit: 42,00 € Gebühr
Ab jetzt benötigt man nur noch den Fischereierlaubnisschein für das oder die jeweiligen Gewässer, wo man angeln möchte.
III.) Erwerb von Fischereierlaubnisscheinen
Um nun letzten Endes legal angeln gehen zu können, benötigt es noch den Fischereierlaubnisschein. Mit Bestehen der Fischereiprüfung und Erhalt des Fischereischeines hat man sich als befähigt erwiesen, waidgerecht angeln zu können. Somit kann nun bei den Pächtern oder Eigentümern der Gewässer gegen eine entsprechende Gebühr ein Erlaubnisschein für das jeweilige Gewässer erworben werden, insofern solche ausgegeben werden. Eine gute Informationsquelle über die verschiedenen Gewässer in Sachsen ist der Angelatlas. Hier findet man Informationen zu den verschiedenen Angelgewässern in diesem Bundesland.
IV.) Angeln ohne Fischereischein - Bußgelder
Angeln ohne privatrechtliche Genehmigung - also ohne Fischereierlaubnisschein - ist nicht ohne und wird als Straftat bewertet (§ 293 StGB Wilderei) und potentiell nicht nur mit Geldbuße, sondern mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren bestraft.
Daneben gibt es noch andere Fehlverhalten, die zwar nicht unter das Strafrecht fallen, aber eine Ordnungswidrigkeit darstellen und das wird mit Geldbußen bis zu 5000 € geahndet. Mitgeführte Angelgeräte können zusätzlich aufgrund des Fehlverhaltens eingezogen werden.
Ordnungswidrigkeiten (Quelle:https://www.bussgeldkatalog.org/angeln-ohne-angelschein/sachsen/)
Unter anderen sind diese Ordnungswidrigkeiten aufgeführt, die allesamt mit Geldbußen bis 5000 € geahndet werden können:
- fahrlässige oder vorsätzliche Ausübung vom Fischfang ohne Fischereierlaubnisschein und Fischereischein bei sich zu führen oder bei Verlangen vorzuzeigen
- fahrlässige oder vorsätzliche Ausübung vom Fischfang unter Verwendung künstlichen Lichts als Lockmittel, elektrischen Stroms und anderer fischverletzender oder -vergiftender Hilfsmittel
- fahrlässig oder vorsätzlich fangfertiges Angelgerät an Gewässern bei sich führen, wenn für diese keine Angelberechtigung besteht
- fahrlässig oder vorsätzlich seuchen- oder ansteckungsverdächtige Fische aussetzen
- fahrlässig oder vorsätzlich auf Fischwegen oder ober- oder unterhalb von Fischwegen Fischfang ausüben
- Fischfang mit Aalharken, Sperren, Harpunen, Schlingen, Fischgabeln, Reißangeln oder Schusswaffen
- Fischfang mit mehr als 3 ein- bis dreischenkeligen Angelhaken je Angel
- ganzjährig geschonte Fischarten wie Elritze, Lachse, Meerforelle und Stör absichtlich fangen oder töten, ebenfalls der Versuch des Fanges
- besonders geschützten Krebsen, Muscheln und Fischnährtieren nachstellen, fangen oder töten
- Fische gezielt während der Schonzeit fangen
- Fische während der Schonzeit und untermaßige nicht unverzüglich schonend zurückzusetzen
- wildlebende Fische zu füttern (Ausnahme: Anfüttern zum Zwecke des Fischfangs)
Achtung: die Liste ist nicht vollständig und dient nur als Beispiel und groben Überblick.