Ob anne' Küst' oder auf einem der großen Binnenseen, Schleswig-Holstein ist ein Top-Revier für Raubfischangler. An Nord- und Ostseeküste oder auf Plöner- Witten- und Westensee - sofern man Inhaber eines gültigen Fischereischeins ist, kommt man hier von MeFo bis Großhecht voll auf seine Kosten!
In diesem Beitrag erklären wir dir, wie du dich schnell und effizient auf die Fischereiprüfung in Schleswig-Holstein vorbereitest, welche Kosten zu erwarten sind und welche Voraussetzungen noch erfüllt sein müssen, um endlich mit dem Angeln beginnen zu können.
Die wichtigsten Infos haben wir vorab in einer Tabelle zusammengefasst, der nachfolgende Fließtext behandelt das Ganze dann im Detail!
Das Wichtigste in Kürze:
Zuständiger Landesverband |
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Gibt es einen Unterschied zwischen Fischereischein und Fischereierlaubnisschein? |
Der Fischereischein ist der Nachweis der persönlichen Sachkunde gemäß den landesrechtlichen Vorschriften und wird im Normalfall durch das Bestehen der Fischerprüfung erworben. Ein Fischereierlaubnisschein ist die Genehmigung, an einem bestimmten Gewässer oder Gewässerabschnitt angeln zu dürfen. Der Fischereischein ist in der Regel die Voraussetzung, um einen Fischereierlaubnisschein erwerben zu können. Man muss also, um in Deutschland angeln gehen zu dürfen, in fast allen Gewässern sowohl den Fischereischein als auch den Fischereierlaubnisschein haben. |
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um an der Fischerprüfung in Schleswig-Holstein teilnehmen zu können? |
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Gibt es eine Sonderregelung für Menschen mit Behinderung? |
Eine Befreiung von der Fischereischeinpflicht gilt für Behinderte oder kranke Menschen, die Schwerbehinderte im Sinne des § 2 Abs. 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch sind oder durch amtsärztliches Attest nachweisen können, dass sie am Ablegen der Fischereischeinprüfung gehindert sind. Soweit die Befreiung in Anspruch genommen wird, müssen sich die Bürger dabei unter Aufsicht eines volljährigen Fischereischein-Besitzers befinden. Der Nachweis der Schwerbehinderung oder das amtsärztliche Attest ist zusammen mit einer Angelerlaubnis für das Gewässer beim Angeln mitzuführen und den Kontrollbefugten zur Prüfung vorzulegen. |
Gibt es in Schleswig-Holstein einen Jugendfischereischein? |
Nein! |
Wo meldet man sich für die Fischerprüfung an und wo & wann finden die Prüfungen statt? |
Eine Terminübersicht samt E-Mail-Adressen zur Anmeldung in verschiedenen Kreisverbänden gibt's HIER! |
Sind Vorbereitungskurse für die Fischerprüfung in Schleswig-Holstein verpflichtend? |
Nein! |
Wie lange ist der Fischereischein in Schleswig-Holstein gültig? |
Der Fischereischein ist auf Lebenszeit in ganz Deutschland in Verbindung mit dem jeweiligen Erlaubnisschein und ggf. der Fischereiabgabe gültig. In Schleswig-Holstein beträgt die Fischereiabgabe jährlich 10€. |
Wie ist die Fischerprüfung in Schleswig-Holstein aufgebaut? Was sind die einzelnen Prüfungsinhalte? |
Die Fischereiprüfung in Schleswig-Holstein beschränkt sich auf eine sechsteilige, theoretische Prüfung (Multiple-Choice):
Zum Bestehen müssen 45 von 60 und dabei mindestens 6 Fragen aus jeder Kategorie richtig beantwortet werden. |
Welche Kosten sind für den Angelschein in Schleswig-Holstein zu erwarten? |
1. Vorbereitung (optional): Online-Vorbereitungskurs bei der Anglerschmiede = 119€ |
Inhaltsverzeichnis
I.) Angeln in Schleswig-Holstein
a.) Lange Küste, malerische Seen
b.) Fischereischein und Fischereierlaubnisschein
II.) Der Fischereischein in Schleswig-Holstein
a.) Voraussetzungen für die Fischereiprüfung
b.) Anmeldung für die Fischereiprüfung
c.) Ablauf und Inhalt der Fischereiprüfung
(1) Ablauf der Fischereiprüfung
(2) Was genau wird in der Prüfung verlangt?
(3) Wie lange muss ich lernen?
e.) Wie erhält man seinen Fischereischein nach bestandener Prüfung?
IV.) Angeln ohne Fischereischein - Bußgelder
Läuft bei Lennart - Hechtangler lieben Schleswig-Holstein!
I.) Angeln in Schleswig-Holstein
a.) Lange Küste, malerische Seen
Wasser überall! Neben Küstenlinien zu beiden Seiten hat Schleswig-Holstein auch einige beeindruckende Binnengewässer wie z.B. den Plöner See, der deutschlandweit als einer der besten Hechtgewässer gilt!
Um Barsch, Zander, MeFo, Hecht & Co. erfolgreich und legal in Schleswig-Holstein nachstellen zu können, braucht es neben dem passenden Equipment in aller Regel zwei wichtige Dokumente, die der Gesetzgeber sprachlich besser hätte unterscheiden können, nämlich Fischereischein UND Fischereierlaubnisschein.
b.) Fischereischein und Fischereierlaubnisschein
Obwohl die Begriffe so ähnlich klingen, besteht rechtlich ein gewichtiger Unterschied zwischen beiden:
- Der Fischereischein (umgangssprachlich ‚Angelschein‘) ist in fast allen Bundesländern die Grundvoraussetzung, um angeln zu dürfen. Er bezeichnet einen durch landesrechtliche Vorschriften vorgegebenen Nachweis der persönlichen Sachkunde und ist üblicherweise an das Bestehen der Fischereiprüfung gekoppelt! Einfacher ausgedrückt: die Gesetzgebung der meisten Bundesländer verlangt von allen, die angeln wollen, zunächst in einer Prüfung zu beweisen, dass sie theoretisch und praktisch dazu in der Lage sind, das Angeln in Anerkennung bestimmter Verhaltensgrundsätze auszuüben.
- Der Fischereierlaubnisschein (teilweise auch Fischereilizenz, Fischereierlaubnis, Angelkarte oder Gewässerschein genannt) bezeichnet hingegen lediglich eine privatrechtliche Genehmigung, an einem konkreten Gewässer oder Gewässerabschnitt angeln zu dürfen. In anderen Worten: Inhaber oder Pächter können es einem Dritten erlauben (meist gegen ein Entgelt), an ihrem Gewässer zu angeln. Diese Erlaubnis bescheinigt aber eben keine Befähigung oder Sachkunde des Erlaubnisinhabers!
Für nahezu alle Gewässer in Deutschland benötigt man beide Dokumente! Der prüfungsgebunde Fischereischein lässt sich aber als die wesentliche Voraussetzung begreifen, zumal die meisten Ausstellungsberechtigten von Erlaubnisscheinen (Eigentümer, Pächter, Angelgeschäfte, Portale wie Fiskado etc.) vorab die Vorlage des Fischereischeines verlangen.
Wichtig! Es macht rechtlich einen großen Unterschied, ob man ohne Fischereischein oder ohne Fischereierlaubnisschein angelt! Ohne Fischereischein zu angeln, ist eine Ordnungswidrigkeit, die in Schleswig-Holstein mit einem Bußgeld bis zu 25000€ geahndet wird.
Das Angeln an einem Gewässer ohne Fischereierlaubnisschein – also ohne die Genehmigung des Eigentümers/Pächters – erfüllt den Straftatbestand der Fischwilderei (§293 StGB) und wird potentiell nicht nur mit Geldstrafe, sondern mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren geahndet!
Empfehlung für Brackwasser (davon gibt's reichlich in Schleswig-Holstein)!
II.) Der Fischereischein für Schleswig-Holstein
In fast allen Bundesländern* wird laut Landesrecht zum Angeln ein Fischereischein (‚Angelschein‘) benötigt. Egal wo man also in Deutschland angeln möchte, ohne Fischereischein wird es nahezu unmöglich!
*In Niedersachsen ist das zwar theoretisch nicht der Fall, allerdings ist es in der Praxis so, dass die Fischereirechtsinhaber (Eigentümer, Pächter) Fischereierlaubnisscheine ausschließlich an Besitzer eines Fischereischeins ausgeben. |
In Schleswig-Holstein wird in einer theoretischen Prüfung unter Beweis gestellt, dass man sich mit Fischen, Gewässern und Fischereigesetzen auskennt. Um für diese Prüfung zugelassen zu werden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein.
a.) Voraussetzungen für die Fischereiprüfung
- Mindestalter: 11 Jahre.
- fristgerechte Anmeldung
- gültiger Reisepass oder Personalausweis
b.) Anmeldung für die Fischereiprüfung
Termine zu angebotenen Prüfungen in unterschiedlichen Kreisverbänden samt E-Mail-Adressen der Verantwortlichen -> Terminübersicht
c.) Ablauf und Inhalt der Fischereiprüfung
(1) Ablauf der Fischereiprüfung
Die Fischereiprüfung in Schleswig-Holstein ist eine reine Theorieprüfung!
Im Multiple-Choice-Verfahren müssen 60 Fragen aus 6 verschiedenen Themengebieten beantwortet werden, dazu hat man 120 Minuten Zeit.
Wichtig! Vor der Prüfung besteht eine Ausweispflicht, es muss also am Prüfungstag der Personalausweis oder der Reisepass mitgenommen werden. Ebenfalls dabei haben sollte man einen blau oder schwarz schreibenden Kugelschreiber.
(2) Was genau wird in der Prüfung verlangt?
Vergleichbar zum Führerschein gibt es einen festen Fragenkatalog mit Fragen aus 6 verschiedenen Themenkomplexen:
- Allgemeine Fischkunde: v.a. Fragen zu Körperbau, Organfunktionen, Krankheiten etc. bei Fischen, Krebstieren und Neunaugen
- Besondere Fischkunde: v.a. Fragen zu Besonderheiten einzelner Fischfamilien und -arten: Fortpflanzung, bevorzugter Lebensraum, Physiognomie etc.
- Gewässerkunde und Fischhege: v.a. Fragen zu Gewässerarten und deren Eigenschaften
- Tierschutz, Naturschutz und Umweltschutz: v.a. Fragen zu Artenschutz, den Pflichten des Anglers im Umgang mit der Natur
- Gerätekunde: v.a. Fragen zu dem Gerät und Zubehör, welches beim Angeln verwendet wird
- Gesetzeskunde: v.a. Fragen zum thüringischen Landesfischereigesetz, zu geschützten Tierarten an Gewässern, zu Rechten und Verhaltenspflichten von Anglern
Für die Prüfung jeweils 12 Fragen aus den unterschiedlichen Themenbereichen ausgewählt. Um zu bestehen, müssen je Themengebiet mindestens 6 Fragen und in der Summe mindestens 45 Fragen richtig beantwortet werden.
(3) Wie lange muss ich lernen?
Zwar sollte man schon etwas Vorbereitungszeit einplanen, man muss sich aber auch nicht verrückt machen, denn immerhin ist der Prüfungsrahmen deutlich abgesteckt! Eine genaue Vorbereitungszeit anzugeben, ist natürlich schwierig - neben Alltag, Beruf, Familie sind 4-6 Wochen aber realistisch.
d.) Prüfungsvorbereitung
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich auf die Fischereiprüfung vorzubereiten. Wenn man gerne Bücher wälzt, kann man sich die prüfungsrelevanten Themen autodidaktisch draufschaffen. Alternativ werden aber auch Kurse angeboten, entweder in Präsenz oder auch - für alle, die gern flexibel und in ihrem eigenen Tempo lernen - online!
Online-Angelschule: Angelschein vom Sofa aus?
Es gibt es mehrere empfehlenswerte Angelschulen, deren digitale Kurse jederzeit abrufbar sind und die eine familienfreundliche und effiziente Alternative zur Prüfungsvorbereitung in Präsenz darstellen. An dieser Stelle möchten wir euch die Anglerschmiede empfehlen, die seit 2023 zu Hecht & Barsch gehört.
Die Anglerschmiede übernimmt sogar die Prüfungsanmeldung für euch!e.) Wie erhält man seinen Fischereischein nach bestandener Prüfung?
Bei gewissenhafter Vorbereitung dürfte die Prüfung kein Problem sein. Anschließend kannst du deinen Fischereischein beantragen - Alle Infos für den Antrag zum Fischereischein in Schleswig-Holstein findest du HIER.
Bei der Beantragung bei Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt, Bürgerbüro, Hafenamt) benötigst du außerdem ein aktuelles Passbild, ein gültiges Ausweisdokument und das Zeugnis über die bestandene Fischereischeinprüfung (Original und Kopie).
Der Fischereischein ist in Schleswig-Holstein wird auf lebenszeit ausgestellt, daneben wird aber eine jährliches Fischereigabe fällig (10€) und außerdem benötigt man für die jeweiligen Gewässer wie schon erwähnt einen Fischereierlaubnisschein!
III.) Urlauberfischereischein
Traum für Urlauber: der Urlauberangelschein!
in Schleswig-Holstein gibt es eine Besonderheit, die hier erwähnt sei: Urlauber/innen haben die Möglichkeit - ohne die Fischereischeinprüfung abgelegt zu haben - einen Urlauberfischereischein zu erwerben. Dieser Schein ist zeitlich auf 28 Tage befristet, kann aber innerhalb eines Kalenderjahres gegen Gebühr verlängert werden. Es ist hierfür unerheblich, ob du in Schleswig-Holstein, in einem anderen Bundesland oder außerhalb von Deutschland wohnst. Den Schein könnt kann über das Landes-Service-Portal von Schleswig-Holstein beantragt werden!
---> Beantragung Urlauberfischereischein <---
Kosten
- Erstausstellung inkl. Fischereiabgabemarke: 20€
- Verlängerung: 10€
Zusätzlich bedarf es natürlich immer eines Fischereierlaubnisscheines für das jeweilige Gewässer!
IV.) Angeln ohne Fischereischein - Bußgelder
Wie bereits an anderer Stelle erwähnt, wird das Angeln ohne privatrechtliche Genehmigung - also ohne Fischereierlaubnisschein - als Straftat bewertet (§ 293 StGB Wilderei) und potentiell nicht nur mit Geldbuße, sondern mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren bestraft.
Daneben gibt es noch andere Fehlverhalten, die zwar nicht strafrechtlich belangt werden, aber dennoch eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit einer Geldbuße bis zu 25000 € geahndet werden können. HIER geht's zum Fischereigesetz des Landes Schleswig-Holstein.