In diesem Beitrag erklären wir dir, wie du dich schnell und effizient auf die Fischereiprüfung in Mecklenburg-Vorpommern vorbereitest, welche Kosten zu erwarten sind und welche Voraussetzungen noch erfüllt sein müssen, um endlich mit dem Angeln beginnen zu können.
Die wichtigsten Infos haben wir vorab in einer Tabelle zusammengefasst, der nachfolgende Fließtext behandelt das Ganze dann im Detail!
Das Wichtigste in Kürze:
Zuständiger Landesverband |
Landesanglerverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. |
Gibt es einen Unterschied zwischen Fischereischein und Fischereierlaubnisschein? |
Der Fischereischein ist der Nachweis der persönlichen Sachkunde gemäß den landesrechtlichen Vorschriften und wird im Normalfall durch das Bestehen der Fischerprüfung erworben. Ein Fischereierlaubnisschein ist die Genehmigung, an einem bestimmten Gewässer oder Gewässerabschnitt angeln zu dürfen. Der Fischereischein ist in der Regel die Voraussetzung, um einen Fischereierlaubnisschein erwerben zu können. Man muss also, um in Deutschland angeln gehen zu dürfen, in fast allen Gewässern sowohl den Fischereischein als auch den Fischereierlaubnisschein haben. |
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um an der Fischerprüfung in Mecklenburg-Vorpommern teilnehmen zu können? |
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Gibt es eine Sonderregelung für Menschen mit Behinderung? |
Eine Befreiung von der Fischereischeinpflicht gilt für Behinderte oder kranke Menschen, die Schwerbehinderte im Sinne des § 2 Abs. 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch sind oder durch amtsärztliches Attest nachweisen können, dass sie am Ablegen der Fischereischeinprüfung gehindert sind, bestimmt. Soweit die Befreiung in Anspruch genommen wird, müssen die Bürger unter Aufsicht eines volljährigen Fischereischein-Besitzers sein. Der Nachweis der Schwerbehinderung oder das amtsärztliche Attest ist zusammen mit einer Angelerlaubnis für das Gewässer beim Angeln mitzuführen und den Kontrollbefugten zur Prüfung vorzulegen. |
Gibt es in Mecklenburg-Vorpommern einen Jugendfischereischein? |
Nein, Kinder dürfen bis zum Alter von 14 Jahren in Begleitung eines Fischereischein-Besitzers angeln, ohne vorher eine Prüfung abzulegen und können die Prüfung für den offiziellen Fischereischein selbst schon ab dem 10. Lebensjahr absolvieren! |
Wo meldet man sich für die Fischerprüfung an? |
Bürgermeister der Städte und amtsfreien Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern und die Amtsvorsteher der Ämter sind für die Durchführung der Fischereischeinprüfung zuständig. (--> Kontakt) |
Wo und wann findet die Prüfung statt? |
Wo und wann Prüfungen stattfinden, findet man HIER |
Sind Vorbereitungskurse für die Fischerprüfung in Mecklenburg-Vorpommern verpflichtend? |
Nein! |
Wie lange ist der Fischereischein in Mecklenburg-Vorpommern gültig? |
Der Fischereischein ist auf Lebenszeit in ganz Deutschland in Verbindung mit dem jeweiligen Erlaubnisschein und ggf. der Fischereiabgabe gültig. In Mecklenburg-Vorpommern beträgt die Fischereiabgabe jährlich 10€. |
Wie ist die Fischerprüfung in Mecklenburg-Vorpommern aufgebaut? Was sind die einzelnen Prüfungsinhalte? |
Die Fischereiprüfung in Mecklenburg-Vorpommern beschränkt sich auf eine fünfteilige, theoretische Prüfung (Multiple-Choice):
Zum Bestehen müssen 45 von 60 und dabei mindestens 6 Fragen aus jeder Kategorie richtig beantwortet werden. |
Welche Kosten sind für den Angelschein in Mecklenburg-Vorpommern zu erwarten? |
1. Vorbereitung (optional): Online-Vorbereitungskurs bei der Anglerschmiede = 119€ |
Inhaltsverzeichnis
- I. Angeln in Mecklenburg-Vorpommern
- II. Der Fischereischein in Mecklenburg-Vorpommern
- a. Voraussetzungen für die Fischereiprüfung
- b. Anmeldung für die Fischereiprüfung
- c. Ablauf und Inhalt der Fischereiprüfung
- 1. Ablauf der Fischereiprüfung
- 2. Was genau wird in der Prüfung verlangt?
- 3. Wie lange muss ich lernen?
- d. Prüfungsvorbereitung
- e. Wie erhält man seinen Fischereischein nach bestandener Prüfung?
- III. Touristenangelschein
- IV. Angeln ohne Fischereischein - Bußgelder
I. Angeln in Mecklenburg-Vorpommern
Schön hier, wa?
a. Unerschöpfliche Möglichkeiten
Meck-Pomm ist ohne Übertreibung ein Paradies für Angler/innen aller Art. Die Mecklenburgische Seenplatte, einsame Ostseestrände, verwunschene Weiher, kleine und große Flüsse - die Landschaft bietet unfassbar viel Abwechslung und durch die vergleichsweise geringe Bevölkerungsdichte findet man immer ein Plätzchen, an dem man nur für sich dem schönsten Hobby der Welt nachgehen kann!
Um Barsch, Zander & Co. erfolgreich und legal nachstellen zu können, braucht es neben der passenden Ausrüstung in aller Regel zwei wichtige Dokumente, die der Gesetzgeber sprachlich besser hätte unterscheiden können, nämlich Fischereischein UND Fischereierlaubnisschein.
b. Fischereischein und Fischereierlaubnisschein
Obwohl die Begriffe so ähnlich klingen, besteht rechtlich ein gewichtiger Unterschied zwischen beiden:
- Der Fischereischein (umgangssprachlich ‚Angelschein‘) ist in fast allen Bundesländern die Grundvoraussetzung, um angeln zu dürfen. Er bezeichnet einen durch landesrechtliche Vorschriften vorgegebenen Nachweis der persönlichen Sachkunde und ist üblicherweise an das Bestehen der Fischereiprüfung gekoppelt! Einfacher ausgedrückt: die Gesetzgebung der meisten Bundesländer verlangt von allen, die angeln wollen, zunächst in einer Prüfung zu beweisen, dass sie theoretisch und praktisch dazu in der Lage sind, das Angeln in Anerkennung bestimmter Verhaltensgrundsätze auszuüben.
- Der Fischereierlaubnisschein (teilweise auch Fischereilizenz, Fischereierlaubnis, Angelkarte oder Gewässerschein genannt) bezeichnet hingegen lediglich eine privatrechtliche Genehmigung, an einem konkreten Gewässer oder Gewässerabschnitt angeln zu dürfen. In anderen Worten: Inhaber oder Pächter können es einem Dritten erlauben (meist gegen ein Entgelt), an ihrem Gewässer zu angeln. Diese Erlaubnis bescheinigt aber eben keine Befähigung oder Sachkunde des Erlaubnisinhabers!
Für nahezu alle Gewässer in Deutschland benötigt man beide Dokumente! Der prüfungsgebunde Fischereischein lässt sich aber als die wesentliche Voraussetzung begreifen, zumal die meisten Ausstellungsberechtigten von Erlaubnisscheinen (Eigentümer, Pächter, Angelgeschäfte, Portale wie Fiskado etc.) vorab die Vorlage des Fischereischeines verlangen.
Wichtig! Es macht rechtlich einen großen Unterschied, ob man ohne Fischereischein oder ohne Fischereierlaubnisschein angelt! Ohne Fischereischein zu angeln, ist eine Ordnungswidrigkeit, die in Mecklenburg-Vorpommern mit einem Bußgeld bis zu 75000€ geahndet wird. Das Angeln an einem Gewässer ohne Fischereierlaubnisschein – also ohne die Genehmigung des Eigentümers/Pächters – erfüllt den Straftatbestand der Fischwilderei (§293 StGB) und wird potentiell nicht nur mit Geldstrafe, sondern mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren geahndet!
II. Der Fischereischein für Mecklenburg-Vorpommern
In fast allen Bundesländern* wird laut Landesrecht zum Angeln ein Fischereischein (‚Angelschein‘) benötigt. Egal wo man also in Deutschland angeln möchte, ohne Fischereischein wird es nahezu unmöglich!
*In Niedersachsen ist das zwar theoretisch nicht der Fall, allerdings ist es in der Praxis so, dass die Fischereirechtsinhaber (Eigentümer, Pächter) Fischereierlaubnisscheine ausschließlich an Besitzer eines Fischereischeins ausgeben. |
In Mecklenburg-Vorpommern wird in einer theoretischen Prüfung unter Beweis gestellt, dass man sich mit Fischen, Gewässern und Fischereigesetzen auskennt. Um für diese Prüfung zugelassen zu werden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein.
a. Voraussetzungen für die Fischereiprüfung
- Mindestalter: 10 Jahre.
- fristgerechte Anmeldung (spätestens eine Woche vor dem Termin) über dieses Antragsformular
- gültiger Reisepass oder Personalausweis
b. Anmeldung für die Fischereiprüfung
Bürgermeister der Städte und amtsfreien Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern und die Amtsvorsteher der Ämter sind für die Durchführung der Fischereischeinprüfung zuständig. Zur Terminübersicht geht's HIER
c. Ablauf und Inhalt der Fischereiprüfung
(1) Ablauf der Fischereiprüfung
Die Fischereiprüfung in Meck-Pomm ist eine reine Theorieprüfung!
Im Multiple-Choice-Verfahren müssen 60 Fragen aus 6 verschiedenen Themengebieten beantwortet werden, dazu hat man 120 Minuten Zeit.
Wichtig! Vor der Prüfung besteht eine Ausweispflicht, es muss also am Prüfungstag der Personalausweis oder der Reisepass mitgenommen werden. Ebenfalls dabei haben sollte man einen blau oder schwarz schreibenden Kugelschreiber.
(2) Was genau wird in der Prüfung verlangt?
Vergleichbar zum Führerschein gibt es einen festen Fragenkatalog mit Fragen aus 5 verschiedenen Themenkomplexen:
- Allgemeine Fischkunde: v.a. Fragen zu Körperbau, Organfunktionen, Krankheiten etc. bei Fischen, Krebstieren und Neunaugen
- Besondere Fischkunde: v.a. Fragen zu Besonderheiten einzelner Fischfamilien und -arten: Fortpflanzung, bevorzugter Lebensraum, Physiognomie etc.
- Gewässerkunde: v.a. Fragen zu Gewässerarten und deren Eigenschaften
- Gerätekunde: v.a. Fragen zu dem Gerät und Zubehör, welches beim Angeln verwendet wird
- Gesetzeskunde: v.a. Fragen zum thüringischen Landesfischereigesetz, zu geschützten Tierarten an Gewässern, zu Rechten und Verhaltenspflichten von Anglern
Aus den insgesamt 1180 Fragen werden für die Prüfung jeweils 12 Fragen aus den unterschiedlichen Themenbereichen ausgewählt. Um zu bestehen, müssen je Themengebiet mindestens 6 Fragen und in der Summe mindestens 45 Fragen richtig beantwortet werden.
(3) Wie lange muss ich lernen?
Zwar sollte man schon etwas Vorbereitungszeit einplanen, man muss sich aber auch nicht verrückt machen, denn immerhin ist der Prüfungsrahmen deutlich abgesteckt! Eine genaue Vorbereitungszeit anzugeben, ist natürlich schwierig - neben Alltag, Beruf, Familie sind 4-6 Wochen aber realistisch.
d. Prüfungsvorbereitung
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich auf die Fischereiprüfung vorzubereiten. Wenn man gerne Bücher wälzt, kann man sich die prüfungsrelevanten Themen autodidaktisch draufschaffen. Alternativ werden aber auch Kurse angeboten, entweder in Präsenz oder auch - für alle, die gern flexibel und in ihrem eigenen Tempo lernen - online!
Online-Angelschule: Angelschein vom Sofa aus?
Es gibt es mehrere empfehlenswerte Angelschulen, deren digitale Kurse jederzeit abrufbar sind und die eine familienfreundliche und effiziente Alternative zur Prüfungsvorbereitung in Präsenz darstellen. An dieser Stelle möchten wir euch die Anglerschmiede empfehlen, die seit 2023 zu Hecht & Barsch gehört.
Ein möglicher Einwand ist, dass die praktische Prüfungsvorbereitung in Präsenzkursen möglicherweise einfacher sei. Für Mecklenburg-Vorpommern spielt das keine Rolle, weil hier ausschließlich theoretisch geprüft wird. Allerdings bietet die Anglerschmiede digitale Gerätebautests und äußerst detaillierte Lernvideos an, die keine Fragen offenlassen. Es bedarf lediglich einer gewissen Disziplin, die gelernte Montage oder Knoten dann auch wirklich im eigenen Wohnzimmer (oder wo auch immer man gerade lernt) zu üben. Ein weiterer großer Vorteil der Anglerschmiede ist außerdem, dass sie euch bürokratischern Aufwand abnimmt und - wenn gewünscht - die Prüfungsanmeldung für euch in die Wege leitet!
e. Wie erhält man seinen Fischereischein nach bestandener Prüfung?
Bei gewissenhafter Vorbereitung dürfte die Prüfung kein Problem sein. Anschließend kannst du deinen Fischereischein beantragen.
Hier der offizielle Antrag zum Fischereischein auf Lebenszeit in Mecklenburg-Vorpommern. Bei der Beantragung bei der Unteren Fischereibehörde benötigst du außerdem ein aktuelles Passbild, ein gültiges Ausweisdokument und das Zeugnis über die bestandene Fischereischeinprüfung (Original und Kopie).
---> Liste der Ausgabestellen für Fischereischeine <---
Der Fischereischein ist in Mecklenburg-Vorpommern wird auf lebenszeit ausgestellt, daneben wird aber eine jährliches Fischereigabe fällig (10€) und außerdem benötigt man für die jeweiligen Gewässerwie schon erwähnt einen Fischereierlaubnisschein!
III. Touristenangelschein
Traum für Urlauber: der Touristenangelschein!
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es eine Besonderheit, die hier erwähnt sei: Urlauber/innen haben die Möglichkeit - ohne die Fischereischeinprüfung abgelegt zu haben - einen Touristenangelschein zu erwerben. Dieser Schein ist zeitlich auf 28 Tage befristet, kann aber innerhalb eines Kalenderjahres gegen Gebühr verlängert werden. Es ist hierfür unerheblich, ob du in Meck-Pomm, in einem anderen Bundesland oder außerhalb von Deutschland wohnst. Der Antrag muss schriftlich gestellt werden und außerdem muss ein gültiges Ausweisdokument vorgelegt werden!
---> Ausgabestellen für den Touristenangelschein <---
Kosten
- Erstausstellung inkl. Fischereiabgabemarke: 24€
- Verlängerung (mehrfach möglich): 13€
Zusätzlich bedarf es natürlich immer eines Fischereierlaubnisscheines für das jeweilige Gewässer!
IV. Angeln ohne Fischereischein - Bußgelder
Wie bereits an anderer Stelle erwähnt, wird das Angeln ohne privatrechtliche Genehmigung - also ohne Fischereierlaubnisschein - als Straftat bewertet (§ 293 StGB Wilderei) und potentiell nicht nur mit Geldbuße, sondern mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren bestraft.
Daneben gibt es noch andere Fehlverhalten, die zwar nicht strafrechtlich belangt werden, aber dennoch eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit einer Geldbuße bis zu 75000 € geahndet werden können. HIER findet Ihr eine Liste der Ordnungswidrigkeiten aus dem Fischereigesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern.