Raubfischangeln in Berlin: Schonzeit überbrücken - HechtundBarsch.de

Raubfischangeln in Berlin: Schonzeit überbrücken

Liebe Hecht&Barsch-Fans,

am 1. Januar hat mal wieder die Schonzeit für Hecht (bis 30. April) und Zander (bis 31. Mai) in Berlin begonnen. In der Berliner Landesfischereiverordnung (LFischO) heißt es in § 18 Angelfischerei (3) außerdem:

"Köderfischsenken sowie zum Fang von Raubfischen bestimmte Handangeln dürfen vom 1. Januar bis zum 30. April eines jeden Jahres nicht eingesetzt werden."

Schonzeit für Raubfische überbrücken

Was kann man also als Berliner Raubfischangler tun, wenn man keine 4 Monate auf das nächste Angelerlebnis am Wasser warten möchte?

Barschangeln mit der Friedfischangel

Beim genauen Lesen der Definition für Raubfischköder in § 18 Angelfischerei (2) der LFischO fällt auf, dass wirbellose Köder (z.B. Tauwürmer) und Kunstköder, die kleiner sind als 2 cm, nicht als Raubfischköder gelten:

"Bei der Ausübung der Angelfischerei unter Verwendung von Köderfischen oder Wirbeltier- oder Krebsködern oder Teilen von diesen (Fetzenköder) oder von Kunstködern, die eine Gesamtlänge von mehr als 2 cm aufweisen ist nur ein Köder je Handangel zulässig; diese gelten als Raubfischköder."

Und im offiziellen Flyer "Richtiges Fischen" vom Fischereiamt Berlin steht auf Seite 8 unmissverständlich:

"Mit Kunstködern, deren Gesamtlänge nicht mehr als 2 Zentimeter betragen, können zum Beispiel ganzjährig mit der Friedfischangel Barsche gefangen werden."

Wenn man also keine Raubfischköder nutzt, gilt die Angel als Friedfischangel und damit dürfen Barsche, die keine Schonzeit haben, auch vom 1. Januar bis zum 30. April beangelt werden. 

Friedfischangeln 

Als Alternative dazu kann man als Raubfischangler diese vier Monate auch nutzen, um seinen Horizont ein wenig zu erweitern und sich in Berlin dem Friedfischangeln widmen. Auch wenn ich persönlich fast ausschließlich auf Raubfisch angle, muss ich zugeben, dass z.B. ein Karpfen durchaus auch ein spannender Zielfisch sein kann.

Raubfischangeln in Brandenburg

Die Schonzeit in Brandenburg geht für Hecht vom 1. Februar bis zum 31. März (zwei Monate kürzer als in Berlin), die für Zander vom 1. April bis zum 31. Mai (drei Monate kürzer als in Berlin), ein generelles "Raubfischverbot" wie in Berlin gibt es in keinem Zeitraum.

In § 2 Fangverbote, Schonzeiten, Mindestmaße (1) der Fischereiordnung des Landes Brandenburg (BbgFischO) heißt es:

Es ist verboten, den in der Anlage genannten Fisch-, Neunaugen-, Krebs- und Muschelarten (nachfolgend Fische genannt) während der Schonzeiten, oder wenn sie nicht das Mindestmaß erreicht haben, nachzustellen, sie vorsätzlich zu fangen oder zu töten.

Durch die andere Gesetzeslage als in Berlin und die verhältnismäßig kurzen Distanzen ist ein Trip nach Brandenburg also vor allem im Zeitraum des Berliner Raubfischköderverbots immer eine interessante Option.

Raubfischangeln in Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es in den Binnengewässern keine per Gesetz vorgeschriebenen Schonzeiten für Hecht und Zander. Ein "Raubfischköderverbot" wie in Berlin sieht das Gesetz ebenfalls nicht vor.

In den Küstengewässern geht die Schonzeit für Hecht vom 1. März bis zum 30. April und für Zander vom 23. April bis zum 22. Mai. Mecklenburg-Vorpommern hat neben den weniger strengen Gesetzen außerdem unglaublich gute Angelgewässer zu bieten und ist für Tagestouren absolut zu empfehlen.

Weitere Bundesländer: weitere Möglichkeiten

Da ich mich hier aus der Sicht eines Berliner Anglers schreibe und die genannten Möglichkeiten bereits sehr vielfältig sind, gehe ich hier nicht auf weitere Bundesländer ein. Einen guten Überblick über die Schonzeiten in sämtlichen Bundesländern gibt es unter anderem bei Netzangler und den Jungs von Dicht am Fisch.

Lokale Vorschriften beachten!

Alle Angaben in diesem Beitrag beziehen sich auf die im jeweiligen Bundeland geltende Gesetzesgrundlage. Es ist allerdings unbedingt zu beachten, dass die gewässerspezifischen Vorschriften strenger sein können als vom Gesetz vorgegeben. Guckt euch also beim Kauf der Angelkarte genau an was dort die geltenden Vorschriften sind.

So handelst du im Sinne der Gesetze

Darüber hinaus ist es wichtig, nicht nur die blanken Gesetze zu befolgen, sondern auch in deren Sinn zu handeln. Wenn ihr trotz Erfüllung der gesetzlichen und gewässerspezifischen Rahmenbedingungen einen geschonten Fisch an der Angel habt, ist er nicht nur schnell und schonend zurückzusetzen, sondern auch die gewählte Köderart, Angeltechnik und Angelstelle gründlich zu überdenken und gegebenenfalls zu wechseln. Denn es geht beim Einhalten der Schonzeit nicht nur darum, keine geschonten Fische zu töten, sondern genauso um die Gewährleistung der ungestörten Fortpflanzung der Tiere, indem man sie vollständig in Ruhe lässt.

Zusammenfassung

Ich hoffe, dass ich dem einen oder anderen Berliner Raubfischangler mit diesem Beitrag ein paar nützliche Tipps für die Zeit vom 1. Januar bis zum 30. April geben konnte. Es gibt auf jeden Fall viele Möglichkeiten, dem Lieblingshobby auch in diesem Zeitraum nachzugehen, sofern man nicht durch Stürme, zugefrorene Ringe oder Ähnliches davon abgehalten wird.

Bis zum nächsten Mal wünsche ich euch allen ratternde Rollen!

Euer Daniel