Dein Fischereischein in NRW
Angler liegen bei uns im Trend: Über 1,5 Millionen Deutsche gehen regelmäßig an Wasser und von Jahr zu Jahr werden es mehr! Die Gründe dafür sind vielfältig: Die Menschen haben Sehnsucht nach Naturerlebnissen, nach Ruhe, wollen nachhaltiger leben oder sich regionaler ernähren. Abgesehen davon macht es natürlich auch einfach Spaß, ob allein oder gemeinsam mit Freunden, und bedarf vor allem keiner besonderen Voraussetzungen! Im Grunde kann hier jeder mit dem Angeln beginnen, sofern er alt genug ist und einen Fischereischein besitzt.
Allein 2020 absolvierten über 40.000 Menschen in Deutschland erfolgreich die Fischereiprüfung. Weil die Fischerei allerdings auf landesrechtlicher Ebene geregelt wird, gibt es bezüglich des Fischereischeins von Bundesland zu Bundesland einige Unterschiede.
In diesem Beitrag geht es darum, wie auch du deinen Fischereischein (umgangssprachlich: Angelschein) machen kannst, sofern du in Nordrhein-Westfalen lebst! Du erfährst, was es dabei zu beachten gibt, welche Dokumente du benötigst, auf welche Kosten du dich einstellen musst und wie du deinen Fischereischein ganz schnell und bequem auch fast komplett von der heimischen Couch aus machen kannst!
Achtung! Solltest du bereits über alle wichtigen Informationen verfügen, haben wir hier noch einen Spartipp für dich.
Inhaltsverzeichnis:
I.) Angeln in NRW – Einstieg ins Thema
a.) Das schönste Hobby der Welt
b.) Fischereischein & Fischereierlaubnisschein
II.) Der Fischereischein in NRW
a.) Voraussetzungen für die Fischereiprüfung
b.) Anmeldung für die Fischereiprüfung
c.) Ablauf & Inhalt der Fischereiprüfung
(1) Wie läuft die Fischereiprüfung ab?
(2) Was genau wird in den einzelnen Prüfungsteilen verlangt?
(1) Wie bereitet man sich am besten vor?
(2) Online-Angelschule: Angelschein vom Sofa aus?
(3) Was kosten Vorbereitungslehrgänge für die Fischereiprüfung?
(4) Was lernt man bei (Online-) Angelschulen?
e.) Wie erhält man seinen Fischereischein nach bestandener Prüfung?
III.) Erwerb von Fischereierlaubnisscheinen
b.) Gastkarten und frei erhältliche Erlaubnisscheine
IV.) Angeln ohne Fischereischein - Bußgelder
Für Lesemuffel…
haben wir die wichtigsten Infos zum Fischereischein in NRW auch schon vorab in einer Tabelle zusammengefasst. Der anschließende Fließtext nimmt alle Fragestellungen daraus noch einmal auf und behandelt sie im Detail.
Die wichtigsten Infos rund um den Fischereischein in NRW
I.) Angeln in NRW – Einstieg ins Thema
(Warum es eine gute Idee ist, in NRW mit dem Angeln anzufangen; Wieso der deutsche Fischereischein grundsätzlich eine vernünftige Sache ist; Wie sich die Begriffe Fischereischein & Fischereierlaubnisschein unterscheiden)
Angeln in NRW? Ziemlich gute Idee! Das landschaftliche Profil und die industrielle Prägung machen das bevölkerungsstärkste Bundesland zu einem ganz heißen Pflaster für Angler und Anglerinnen aus der ganzen Republik. Mit gleich 4 großen Strömen und über 400 Seen bietet sich Petrijüngern eine enorme Vielfalt dar, die anglerisch erkundet werden will.
Zu den größten Flüssen in NRW gehören:
- Rhein: 226 km Flussstrecke in NRW (Top für Zander, Barsche, Welse und diverse Friedfische)
- Ruhr: 219 km lang (Top für Hechte, Barsche, Döbel und Schleien)
- Ems: 156 km Flussstrecke in NRW (TOP für Zander, Barsche, Rapfen und diverse Friedfische)
- Weser: 115 km Flussstrecke in NRW (Top für Barsch, Döbel, Hecht und diverse Friedfische)
Zu den größten Seen in NRW gehören:
- Möhnetalsperre: 12340 ha (herausragender Hechtbestand)
- Biggesee: 895 ha (Hechte, Zander & Seeforellen in unfassbaren Größen)
- Sorpesee: 338 ha (Hecht- & Barsch-Paradies)
Daneben bietet vor allem das Ruhrgebiet extrem viele spannende Möglichkeiten für Streetfishing, Ansitz- oder Bootsangeln.
Schifffahrtskanäle, Häfen, innerstädtische Seenplatten und die überall infolge des Erz- und Kohle-Abbau entstandenen Baggerseen bilden Rückzugsorte mitten im Großstadt-Dschungel, an denen man fernab vom Alltag ungestört dem schönsten Hobby der Welt nachgehen kann. Hinzu kommen unzählige kleinere Vereinsgewässer, die von einer überdurchschnittlich aktiven und tatkräftigen Angel-Gemeinschaft gepflegt werden!
Knackig zusammengefasst: Die Voraussetzungen für angehende Angler sind rosig in Nordrhein-Westfalen. Damit es losgehen kann, benötigt man allerdings - neben der passenden Angelausrüstung - in der Regel noch zwei wichtige Dokumente:
- den Fischereischein, für den man eine staatliche Prüfung ablegen muss
- einen Fischereierlaubnisschein für das konkrete Gewässer, an dem man angeln möchte (meist käuflich erwerbbar)
b.) Fischereischein & Fischereierlaubnisschein
Deutsche Democrazy at its best! Das könnte man im ersten Moment jedenfalls denken. Es hat aber durchaus seine Berechtigung, dass der Gesetzgeber dem Angeln in Deutschland einen vergleichsweise strengen Rahmen gegeben hat.
5 Gründe, warum ein prüfungsgebundener Fischereischein sinnvoll ist:
- Sachkundiges Fischhandling erfordert Theorie vor der Praxis.
- Angler leisten einen wichtigen Teil zum Naturschutz und tragen dementsprechend eine hohe Verantwortung.
- Klare und strenge Regelungen und ein gewisser Anspruch an Angler senken das Risiko, dass zweifelhaften Organisationen wie der PETA eine Angriffsfläche geboten wird.
- Eine solche Barriere stellt sicher, dass man sich nicht leichtfertig entscheidet, mit dem Angeln zu beginnen.
- Angeln wird hierzulande nicht als einfaches Hobby oder reiner Sport begriffen - deswegen sollte man sich vorab mit den wichtigsten tierethischen Fragen auseinandersetzen.
Standpunkt: Man muss sich darüber im Klaren sein, dass das eigene Vergnügen (oder für die gewerbliche Fischerei allgemein formuliert: der eigene Vorteil) dem Fischwohl übergeordnet wird. Diese Einsicht ist die Grundlage, auf der man anschließend so fischschonend wie möglich handeln sollte.
Internationaler Vergleich
Die deutsche Gesetzgebung beweist im internationalen Vergleich, dass tierethische Fragestellungen einen hohen Stellenwert genießen. In Frankreich, Schweden, den Niederlanden oder Italien zum Beispiel muss man seine Fachkenntnisse nicht in einer Prüfung beweisen. Dort benötigt man zum Angeln lediglich eine käuflich erwerbbare Erlaubnis für das jeweils beangelte Gewässer.
Fischereierlaubnisschein vs Fischereischein
Trotz aller deutschen Liebe zu komplexen Sprachbauten hätte man dennoch darauf achten können, die Bezeichnungen Fischereischein und Fischereierlaubnisschein schärfer voneinander zu trennen! Um von vornherein keine Verwirrung aufkommen zu lassen, erklären wir die beiden Begriffe noch einmal genau!
- Der Fischereischein (umgangssprachlich ‚Angelschein‘) ist in fast allen Bundesländern die Grundvoraussetzung, um angeln zu dürfen. Er bezeichnet einen durch landesrechtliche Vorschriften vorgegebenen Nachweis der persönlichen Sachkunde und ist üblicherweise an das Bestehen der Fischereiprüfung gekoppelt! Einfacher ausgedrückt: die Gesetzgebung der meisten Bundesländer verlangt von allen, die angeln wollen, zunächst in einer Prüfung zu beweisen, dass sie theoretisch und praktisch dazu in der Lage sind, das Angeln in Anerkennung bestimmter Verhaltensgrundsätze auszuüben.
- Der Fischereierlaubnisschein (teilweise auch Fischereilizenz, Fischereierlaubnis, Angelkarte oder Gewässerschein genannt) bezeichnet hingegen lediglich eine privatrechtliche Genehmigung, an einem konkreten Gewässer oder Gewässerabschnitt angeln zu dürfen. In anderen Worten: Inhaber oder Pächter können es einem Dritten erlauben (meist gegen ein Entgelt), an ihrem Gewässer zu angeln. Diese Erlaubnis bescheinigt aber eben keine Befähigung oder Sachkunde des Erlaubnisinhabers!
Für nahezu alle Gewässer in Deutschland benötigt man beide Dokumente! Der prüfungsgebunde Fischereischein lässt sich aber als die wesentliche Voraussetzung begreifen, zumal die meisten Ausstellungsberechtigten von Erlaubnisscheinen (Eigentümer, Pächter, Angelgeschäfte, Portale wie Fiskado etc.) vorab die Vorlage des Fischereischeines verlangen.
Wichtig! Es macht rechtlich allerdings einen großen Unterschied, ob man ohne Fischereischein oder ohne Fischereierlaubnisschein angelt! Ohne Fischereischein zu angeln, ist eine Ordnungswidrigkeit, die in NRW mit einem Bußgeld bis zu 5000€ geahndet wird. Das Angeln an einem Gewässer ohne Fischereierlaubnisschein – also ohne die Genehmigung des Eigentümers/Pächters – erfüllt den Straftatbestand der Fischwilderei (§293 StGB) und wird potentiell nicht nur mit Geldstrafe, sondern mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren geahndet!
Für hartgesottene Paragraphen-Liebhaber:
Hier findet Ihr den Straftatbestand der Fischwilderei noch einmal im Wortlaut:
§293 StGB
Wer unter Verletzung fremden Fischereirechts oder Fischereiausübungsrechts
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Hier findet Ihr das nordrhein-westfälische Fischereigesetz online!
II.) Der Fischereischein in NRW
(Prüfungsvoraussetzungen, Prüfungsanmeldung, Fischereiprüfung , Prüfungsvorbereitung, Beantragung des Fischereischeins, Erwerb von Fischereierlaubnisscheinen)
In fast allen Bundesländern* schreibt das jeweilige Landesrecht vor, dass man zum Angeln einen Fischereischein (‚Angelschein‘) benötigt. Egal wo man also in Deutschland angeln möchte, es führt eigentlich kein Weg am Fischereischein vorbei!
In Nordrhein-Westfalen musst du in einer Prüfung unter Beweis stellen, dass du dich mit Fischen, Gewässern und Fischereigesetzen auskennst und außerdem in der Lage bist, dein Angelgerät selbstständig und waidgerecht zu montieren. Bevor wir uns aber auf die verschiedenen Prüfungsinhalte konzentrieren und klären, wie du dich am besten darauf vorbereitest, kümmern wir uns zunächst um die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um an der Prüfung teilnehmen zu dürfen.
a.) Vorraussetzungen für die Fischereiprüfung
- Mindestalter
Wer die Fischereiprüfung ablegen möchte, muss mindestens 13 Jahre alt sein. Bei Bestehen der Prüfung kann der Fischereischein allerdings erst ab dem Alter von 14 Jahren ausgestellt werden. - Wohnsitz
Man muss mit seinem ersten Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen gemeldet sein. - Staatsangehörigkeit
Die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle, es zählt allein der Wohnsitz. Für Ausländer, die nicht länger als ein Jahr in Deutschland leben, besteht die Möglichkeit, auch ohne Prüfung einen Fischereischein zu erhalten. Dafür müssen sie allerdings nachweisen, dass sie die nötige Sachkunde bereits in ihrem Heimatland erworben haben. - Einschränkungen
In §33 Abs. 1 (2) des nordrhein-westfälischen Landesfischereigesetzes heißt es, dass der Fischereischein denjenigen, denen „für die Besorgung aller ihrer Angelegenheiten wegen einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung ein Betreuer bestellt ist“ versagt ist.
Dieser Versagungsgrund gilt nur für Menschen, die nicht einstweilig, sondern dauerhaft betreut werden müssen, weil sie ihren Alltag nicht allein bewältigen können. Ansonsten gibt es keinen kategorischen Ausschluss für Menschen mit körperlichen oder psychischen Einschränkungen, allerdings ist es mit entsprechendem Nachweis in dem Fall möglich, einen Sonderfischereischein zu beantragen. Dieser berechtigt zum Angeln in Begleitung eines Fischereischeininhabers.
b.) Anmeldung für die Fischereiprüfung
Wo & Wie?
Man legt die Fischereiprüfung in der Stadt bzw. dem Landkreis ab, in dem man gemeldet ist (Wohnortbindung). Sofern man alle genannten Prüfungsvoraussetzungen erfüllt, kann man sich dort bei der Unteren Fischereibehörde für die Prüfung anmelden.
Die Prüfungsgebühr muss vor dem Prüfungstermin überwiesen werden und beträgt 50€. Die Gebühr dient dazu, Prüfungsausgaben (Raummiete, Prüfer/in, Prüfungsmaterialien etc.) zu refinanzieren.
Wenn man einen triftigen Grund vorweisen kann, ist es auch möglich, sich eine Ausnahmegenehmigung ausstellen zu lassen, um sich in einer anderen Stadt in NRW für die Prüfung anzumelden. Dabei fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 15 € an und es ist nicht garantiert, dass man in der fremden Stadt auch tatsächlich zur Prüfung zugelassen wird, falls dort zum Beispiel die maximale Teilnehmerzahl schon erreicht ist.
Wann?
Die Prüfungstermine werden ebenfalls von der Unteren Fischereibehörde festgelegt. Wie oft Prüfungen angeboten werden, hängt von der jeweiligen Stadt ab. Mancherorts ist eine Prüfung sehr regelmäßig möglich, anderenorts nur 1x pro Jahr. Auch die Ankündigung der Termine erfolgt teils auf unterschiedlichen Wegen.
Am einfachsten ist es natürlich, ‘Fischereiprüfung’ oder ‘Fischereischein’ und dazu seinen Wohnort in die Google-Suche einzugeben. Außerdem kann man sich auch immer telefonisch seiner Stadt-/Kreisverwaltung bzw. bei der Unteren Fischereibehörde informieren - sofern jemand ans Telefon geht…
Hinweis! Es ist auf jeden Fall empfehlenswert, sich im Vorfeld über mögliche Prüfungstermine zu informieren, um die eigene Vorbereitung besser timen zu können! Außerdem sollte man beachten, dass die Zahl der Prüfungsteilnehmer abhängig von den jeweiligen Räumlichkeiten begrenzt ist und dass für die Prüfungsanmeldung eine Frist von 4 Wochen gilt.
c.) Ablauf & Inhalt der Fischereiprüfung
(1) Wie läuft die Fischereiprüfung ab?
Wo und wann genau die Prüfung stattfindet, wird dir bei der Prüfungsanmeldung bzw. mit der Anmeldebestätigung mitgeteilt. Bei Unsicherheiten wende dich am besten direkt an die Untere Fischereibehörde deiner Heimatstadt bzw. deines Landkreises.
Die Prüfung findet auf Deutsch statt – bei bestehenden Sprachbarrieren ist es aber immer sinnvoll, bei der Unteren Fischereibehörde bzw. bei den zuständigen Verwaltungseinrichtungen anzufragen, ob dafür eine individuelle Lösung gefunden werden kann.
Wichtig! Vor der Prüfung muss man sich ausweisen, deswegen am Prüfungstag Personalausweis oder Reisepass mitnehmen! Und einen eigenen Kugelschreiber!
Die Fischereiprüfung in Nordrhein-Westfalen gliedert sich in 3 Teile:
1.) Theoretische Prüfung: 60 Fragen aus 6 verschiedenen Themengebieten
2.) Artenkenntnis: Erkennen und Benennen von 6 Fischen/ Krebstieren/ Neunaugen
3.) Praktische Prüfung: Waidgerechter Zusammenbau einer Angelrute bzw. einer Angelmontage
Nach Bestehen wird das Prüfungszeugnis ausgehändigt, mit dem du anschließend bei der “Unteren Fischereibehörde” deinen Fischereischein beantragen kannst (s. Wie erhält man seinen Fischereischein nach bestandener Prüfung?)
(2) Was genau wird in den einzelnen Prüfungsteilen verlangt?
Theoretischer Teil: Ähnlich wie beim Führerschein gibt es für den theoretischen Teil der Fischereiprüfung einen festen Fragenkatalog mit insgesamt 360 Fragen aus 6 verschiedenen Themenkomplexen:
- Allgemeine Fischkunde: v.a. Fragen zu Körperbau, Organfunktionen, Krankheiten etc. bei Fischen, Krebstieren und Neunaugen
- Spezielle Fischkunde: v.a. Fragen zu Besonderheiten einzelner Fischfamilien und -arten: Fortpflanzung, bevorzugter Lebensraum, Physiognomie etc.
- Gewässerkunde und Fischhege: v.a. Fragen zu Gewässerarten und deren Eigenschaften
- Tierschutz, Naturschutz und Umweltschutz (v.a. Fragen zu bedrohten Arten, zur Vegetation am Wasser, zu Pflichten des Anglers und seiner Rolle als Naturschützer)
- Gerätekunde (v.a. Fragen zu Geräten und Zubehör, die beim Angeln verwendet werden)
- Gesetzeskunde (v.a. Fragen zum nordrhein-westfälischen Landesfischereigesetz, zu geschützten Tierarten an Gewässern, zu Rechten und Verhaltenspflichten von Anglern)
Aus den 360 Fragen werden für die Prüfung jeweils 10 Fragen aus den 6 unterschiedlichen Themenbereichen ausgewählt. Man hat genau eine Stunde Zeit, um die 60 Fragen zu beantworten. Dabei müssen aus jedem Themengebiet mindestens 6 Fragen und insgesamt mindestens 45 Fragen richtig beantwortet werden. Bei den Fragen gibt es mehrere Antwortmöglichkeiten, von denen eine Antwort korrekt ist.
Artenkenntnis: Aus einer Gesamtauswahl von 49 unterschiedlichen Bildern werden im zweiten Prüfungsteil 6 zufällig ausgewählt, von denen mindestens 4 richtig erkannt werden müssen. Hierbei gibt es keine vorgegebenen Antwortmöglichkeiten, das heißt, die Arten müssen ‚ohne Hilfestellung‘ korrekt bezeichnet werden.
Praktischer Teil: Beim dritten Teil – der praktischen Prüfung – wird den Prüflingen jeweils 1 von 10 Angelmontagen zugelost, die es im Anschluss aufzubauen gilt. Ob die Montage tatsächlich einschließlich aller Knoten komplett aufgebaut werden muss oder ob lediglich die Komponenten ausgewählt und in der richtigen Reihenfolge präsentiert werden müssen, obliegt der Prüfungskommission. Außerdem muss das nötige Zubehör ausgesucht werden, um Fänge waidgerecht versorgen zu können.
Prüfungsvorbereitung: Wie lange muss ich lernen?
Wenn man sich die verschiedenen Teile so ansieht, ist leicht vorstellbar, dass man einige Vorbereitungszeit einplanen sollte. Man muss sich aber auch nicht verrückt machen, denn immerhin ist der Prüfungsrahmen deutlich abgesteckt! Eine genaue Vorbereitungszeit anzugeben, ist natürlich schwierig - neben Alltag, Beruf, Familie sind 4-6 Wochen aber realistisch.
Also: keine Angst! Im folgenden Abschnitt gehen wir darauf ein, wie man sich am besten auf die Prüfung vorbereitet.
(1) Wie bereitet man sich am besten vor?
Wie man sich auf die Fischereiprüfung vorbereiten möchte, darf in Nordrhein-Westfalen jeder für sich selbst entscheiden. Das bedeutet, die eigene Vorbereitung oder Vorbereitungslehrgänge müssen hier nicht vom Land akkreditiert werden. Theoretisch könnte man also einfach Bücher wälzen und seinen Lernplan selbst gestalten.
Die Vorbereitung durch ausgebildete Schulungsleiter ist meist effizienter und auch praxisnäher. Früher fanden in der Regel Wochenendschulungen über einen längeren Zeitraum statt, in denen Print-Inhalte für eine größere Gruppe aufbereitet und frontal vermittelt wurden. Auch wenn diese Veranstaltungen in den urigen Vereinsheimen alteingesessener Angelvereine teilweise ihren Charme hatten, war der Unterricht häufig etwas eintönig und vor allem musste man sein Wochenende opfern.
(2) Online-Angelschule: Angelschein vom Sofa aus?
Heutzutage erscheint es nicht mehr zeitgemäß, sich neben Job & Familie 6-8 volle Wochenenden lang auf eine Angelprüfung vorzubereiten. In jüngerer Zeit haben sich deswegen immer mehr Angelschulen etabliert, deren digitale Kurse eine komfortable, familienfreundliche und effiziente Alternative darstellen.
3) Was kosten Vorbereitungslehrgänge für die Fischereiprüfung ?
Klingt stark, aber bevor wir uns genauer ansehen, welche Lerninhalten dich im Detail erwarten, müssen wir erstmal klären: How much is the Fischereiprüfungsvorbereitung? Wenn man Preise vergleicht, stellt man schnell fest, dass für Online- und Präsenzkurse ähnliche Preise aufgerufen werden.
(4) Was lernt man bei (Online-) Angelschulen
Trotzdem sind ungefähr 120€ natürlich eine Summe, die man nicht einfach so bezahlt! Man sollte also vorher wissen, was man für die Investition in seine Angel-Karriere erwarten darf.
Präsenzkurse: Vorbereitungskurse werden zum Beispiel in Vereinsräumlichkeiten oder gemieteten Gaststätten angeboten und behandeln alle prüfungsrelevanten Themen, im besten Fall unter Verwendung der in der Prüfung genutzten Bilder. Bei Präsenzkursen werden häufig Lehrbücher linear durchgearbeitet. Die einzelnen Inhalte bereitet der Kursleiter dabei noch einmal auf und vermittelt sie anhand von Schaubildern, kurzen Videosequenzen etc. In der Regel absolviert man vor der tatsächlichen Prüfung eine oder mehrere Probeprüfungen.
Online-Kurse: Die meisten Online-Kurse sind strukturell ähnlich aufgebaut, allerdings sind die Lerneinheiten oft in sich geschlossen, das heißt, man kann sich theoretisch selbst überlegen, in welcher Reihenfolge man die einzelnen Unterrichtsblöcke durcharbeitet. Die Unterrichtsinhalte sind fast immer sehr aktuell, weil digitale Inhalte schneller aktualisiert werden können als Print-Inhalte - dasselbe gilt für Lernvideos. Außerdem wird der eigene Lernfortschritt bei vielen Online-Angelschulen statistisch erfasst, sodass man genauer ‘tracken’, auf welchen Gebieten man bereits fit ist und wo man eventuell noch Defizite hat. Probeprüfungen können ebenfalls flexibler absolviert werden und oft kann man sich direkt über die Portale der Anbieter für die Fischereiprüfung anmelden!
Zuletzt könnte man noch einwenden, dass die praktische Prüfungsvorbereitung im Rahmen von Präsenzkursen einfacher sei. Die meisten Online-Angelschulen bieten aber digitale Gerätebautests und äußerst detaillierte Lernvideos an, die keine Fragen offen lassen - allerdings muss man die Disziplin mitbringen und den ein oder anderen Knoten im heimischen Wohnzimmer (oder wo auch immer man gerade lernt) nachbinden!
e.) Wie erhält man seinen Fischereischein nach bestandener Prüfung?
Bei gewissenhafter Vorbereitung musst du dir wegen der Prüfung keine Sorgen machen - dat wird schon! Nach Bestehen erhältst du aber erstmal nur dein Prüfungszeugnis, mit dem du dir den Fischereischein in jeder beliebigen Gemeindeverwaltung in NRW ausstellen lassen kannst. Neben dem Prüfungszeugnis benötigst du außerdem ein offizielles Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) und ein Passfoto!
Außerdem wird noch einmal eine Gebühr fällig. In Nordrhein-Westfalen kann der Fischereischein entweder für 1 Jahr oder 5 Jahre beantragt bzw. dessen Gültigkeit verlängert werden. Es gibt hier also im Gegensatz zu einigen anderen Bundesländern keine Möglichkeit, den Fischereischein auf Lebenszeit zu beantragen.
Die Gebühren für den Fischereischein betragen in NRW…
- 16€, wenn du ihn nur für ein Jahr beantragst.
- 48€, wenn du ihn dir für fünf Jahre ausstellen lässt.
Von den Gebühren wird die Hälfte für die Verwaltungskosten genutzt, die andere Hälfte ist die sogenannte Fischereiabgabe, die direkt in Projekte fließt, die dem Fischereiwesen und dem Gewässer- und Artenschutz dienen!
III.) Erwerb von Fischereierlaubnisscheinen
Um endlich deinen ersten Wurf zu machen, benötigst du jetzt nur noch einen Fischereierlaubnisschein für das Gewässer, an dem du angeln möchtest. Wo erhält man diesen?
Eine Option ist, in einen Angelverein einzutreten und so die Möglichkeit zu erhalten, regelmäßig an einem Vereinsgewässer zu angeln. Hier kann man sich mit Gleichgesinnten austauschen und vielleicht sogar den ein oder anderen Angel-Buddy finden, mit der/dem man in Zukunft gemeinsam ans Wasser gehen kann. Allerdings gibt es deutliche Schwankungen, was die Kollegialität in Angelvereinen betrifft, und in Nordrhein-Westfalen ist es wegen der hohen Einwohnerzahl und einer dementsprechend großen Angel-Community teilweise sehr schwierig, überhaupt noch freie Plätze in Vereinen zu finden – vor allem in Ballungszentren.
Angelvereine in deiner Nähe! Unter diesem Link findest du eine umfangreiche Liste zu Angelvereinen in Deutschland + Suchfunktion: https://www.fisch-hitparade.de/service/angelvereine+
b.) Gastkarten und frei erhältliche Erlaubnisscheine
Viele Vereine bieten auch Gastkarten an, um tageweise in deren Vereinsgewässern angeln zu können. Häufig, aber nicht immer, muss dabei allerdings ein Vereinsmitglied dabei sein. Für einige kleinere Seen und vor allem für die großen Flüsse können aber auch ohne Vereinsmitgliedschaft Erlaubnisscheine für das ganze Jahr erworben werden. Erste Anlaufstelle, um sich genauer zu informieren, ist der lokale Angelladen. Darüber hinaus bieten Portale wie zum Beispiel Fiskado in Kooperation mit Eigentümern und Pächtern von Gewässern die Möglichkeit, Erlaubnisscheine online zu erwerben.
IV.) Angeln ohne Fischereischein - Bußgelder
Wie bereits an anderer Stelle erwähnt, wird das Angeln ohne privatrechtliche Genehmigung - also ohne Fischereierlaubnisschein - als Straftat bewertet (§ 293 StGB Wilderei) und potentiell nicht nur mit Geldbuße, sondern mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren bestraft.
Daneben gibt es noch andere Fehlverhalten, die zwar nicht strafrechtlich belangt werden, aber dennoch eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit einer Geldbuße bis zu 5000 € geahndet werden können. Mitgeführte Angelgeräte können entzogen werden.
Ordnungswidrigkeiten (Quelle: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=0&bes_id=3852&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=554202)
Nach § 55 des Landesfischereigesetzes NRW ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig…
- seiner Pflicht zur Erhaltung oder Hege eines dem Gewässer entsprechenden Fischbestandes nicht nachkommt.
- auf überfluteten Grundstücken fischt.
- angelt, ohne Inhaber eines Fischereischeins zu sein oder ohne den Fischereischein oder den Erlaubnisschein bei sich zu führen.
- in Fischwegen oder auf gekennzeichneten Strecken oberhalb oder unterhalb der Fischwege fischt.
- den Fischereischein oder den Erlaubnisschein nicht zur Prüfung aushändigt.
- beim Fischfang künstliches Licht, verbotene Mittel oder verletzende Geräte anwendet.
- eine fischereiliche Veranstaltung ohne Genehmigung durchführt, ein Wettfischen veranstaltet oder an diesem teilnimmt.
- Fische, Fanggeräte oder Fischbehälter nicht vorzeigt.